Freistellungsauftrag falsch verteilt - ESt.Erkl

Hallo!

Für das Jahr 2009 wurde der Freistellungsaufrag (801 Euro) auf zwei Banken aufgeteilt. Bei einer Bank wurde er überzogen, sodass Steuern auf einen Teil der Zinsen gezahlt werden mussten (automatischer Abzug durch die Bank). Bei der anderen Bank wurde nur die Hälfte des zur Verfügung stehenden Freistellungsauftrages genutzt.

Da nun die Einkommenssteuererklärung erstellt werden muss, stellt sich die Frage wie der ungenutzte Betrag berücksichtigt werden kann und zuviel gezahlte Steuern für die Zinsen zurückgefordert werden können.

Ich hoffe, der Sachverhalt ist klar dargestellt, ansonsten einfach Rückfragen stellen.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Stefan

Dafür muss Anlage KAP ausgefüllt werden.

Hallo,

dem FA sind Freistellungsaufträge egal. Es wird gerechnet: „hat zu zahlen“ - „Hat gezahlt“. Wenn Freistellungsaufträge vorliegen erhält man (wenn) eben wenig zurück (hats aber auch direkt ausgezahlt bekommen von der Bank), hat man keinen erhält man eben von der Bank nix und mehr vom FA zurück.

LG