Hallo!
Für das Jahr 2009 wurde der Freistellungsaufrag (801 Euro) auf zwei Banken aufgeteilt. Bei einer Bank wurde er überzogen, sodass Steuern auf einen Teil der Zinsen gezahlt werden mussten (automatischer Abzug durch die Bank). Bei der anderen Bank wurde nur die Hälfte des zur Verfügung stehenden Freistellungsauftrages genutzt.
Da nun die Einkommenssteuererklärung erstellt werden muss, stellt sich die Frage wie der ungenutzte Betrag berücksichtigt werden kann und zuviel gezahlte Steuern für die Zinsen zurückgefordert werden können.
Ich hoffe, der Sachverhalt ist klar dargestellt, ansonsten einfach Rückfragen stellen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Stefan