Student - Steuerausgleich durch Eltern?

Hallo,
nehmen wir an, Student A studiert ca. 250 km vom Eltern-Wohnort und hat dort auch ein kleines Appartement. Die Eltern bekommen in diesem Jahr für ihn erstmals keinen Kinder-Freibetrag, da er jetzt über 25 Jahre alt ist und natürlich auch das Kindergeld wegfällt.
Er hat einen Studi-IT-Nebenjob und überschreitet eigentlich NICHT diese Kinder-Steuer-Grenze von ich glaube 7.000 und etwas mehr EURO.

Können die Eltern des Studenten A jetzt -wie bisher- trotzdem alle
in Frage kommenden Aufwendungen für den Unterhalt des Studenten A von
IHRER (also den Steuern der Eltern) absetzen?
Die Eltern zahlen Geld für mtl. Einkäufe, die Wohnung und alle anfallenden Versicherungen, sowie Strom-, Wasser- und Gaskosten und
alle Nebenkosten für dieses 25 qm-Appartement welches er bewohnt.
Student A hat auch einen neuen PC und einen Laptop kaufen müssen, haben auch die Eltern bezahlt.

Wenn nein: WAS genau kann der Student machen, muß er einen eigenen Steuer-Rückerstattungs-Antrag stellen und WAS kann er dort einsetzen.

Hat irgendjemand vllt. Tipps oder ähnliches?

Wäre klasse, wenn mir jemand antworten würde.

Grüße
Marie

Können die Eltern des Studenten A jetzt -wie bisher- trotzdem
alle in Frage kommenden Aufwendungen für den Unterhalt des
Studenten A von IHRER (also den Steuern der Eltern) absetzen?

das konnten sie bisher NICHT!!! Sie konnten max gewisse Kosten angeben, die die Einkünfte des Kindes gemindert haben, so dass es Kindergeld/Kinderfreibetrag gab.

Nachdem der Student jetzt zu alt für Kindergeld ist, können Unterhaltsaufwendungen der Eltern als aussergew. Belastung abgesetzt werden, wenn die eigenen Einkünfte des Studenten unter 624 € bleiben.

Wenn nein: WAS genau kann der Student machen, muß er einen
eigenen Steuer-Rückerstattungs-Antrag stellen und WAS kann er
dort einsetzen.

Werden dem Studenten denn irgendwo Steuern einbehalten?

Hat irgendjemand vllt. Tipps oder ähnliches?

Ich frag mich immer wieder, wieso Studenten allen möglichen Unsinn lernen, aber nichtmal minimales stl Grundwissen, zB dass das nicht „Steuer-Rückerstattungs-Antrag“ heisst, sondern Einkommensteuererklärung.

Ich frag mich immer wieder, wieso Studenten allen möglichen
Unsinn lernen, aber nichtmal minimales stl Grundwissen, zB
dass das nicht „Steuer-Rückerstattungs-Antrag“ heisst, sondern
Einkommensteuererklärung.

tja was erwartest du von leuten die physik, kunst, musik oder ka was studieren?

studiert ja nicht jeder bwl, vwl oder ein anderen wirtschaftswissenschaftliches fach

und trotzdem schaffen auch „einfache Handwerker“/ Kunststudenten/ Arzthelferinnen/ Sekretärinnen/ Polizisten etc. pp. ihre Steuererklärung alleine zu erstellen…

vielleicht sollten Studenten (und Rentner) nur endlich mal einsehen, dass sie steuerrechtlich keinen Sonderstatus genießen, sondern einfach nur Steuerpflichtige sind…

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studiert ja nicht jeder bwl, vwl oder ein anderen
wirtschaftswissenschaftliches fach

Und auch die kriegens nicht gebacken, zumindest ansatzweise sich selbst was zu ergoogeln/erlesen.

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tja was erwartest du von leuten die physik, kunst, musik oder
ka was studieren?

Moment, ich studiere eines dieser Fächer und weiß das sehr wohl! :wink:
Wir sind uns aber einig, dass man in der Schule dringend etwas über Finanzen und Steuern lernen muss, da wird 5 mal das Dritte Reich durchgesprochen aber nicht wie das mit Sozialversicherungen, Steuern und privater Altersvorsorge funktioniert…

Mich würde aber mal interessieren ob die Eltern des Fragestellers jetzt jahrelang zu unrecht weniger Steuern gezahlt haben, weil es keinem aufgefallen ist?

Nein, weil die Kosten nur auf der Anlage Kind angegeben wurden, und die nur für den Kinderfreibetrag gebraucht wird.

Den Fehler machen aber viele, weil auf der Anlage Kind ähnliche Angaben abgefragt werden wie in einer eigenen StE.

Hallo an alle,
vielen DANK für die Antworten UND die
AUSFÜHRUNGEN (!) hierzu.

Grüße
Marie