Hallo Wissende,
Kann man eine freiwillige Wahlleistung im Krankenhaus (z.B. ein Einbettzimmer) in der Einkommenssteuer unter Krankheitskosten geltend machen?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten
gruß - hans
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Hallo Wissende,
Kann man eine freiwillige Wahlleistung im Krankenhaus (z.B. ein Einbettzimmer) in der Einkommenssteuer unter Krankheitskosten geltend machen?
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten
gruß - hans
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Können sicher, ob das FA diese anerkennt ist nicht unbedingt der Fall.
Das sind sicherlich krankheitsbedingte Kosten. Sie wirken sich als außergewöhnliche Belastung aber nur aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Diese ist ein bestimmter Prozentsatz, abhängig von der Familiensituation, des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Können sicher, ob das FA diese anerkennt ist nicht unbedingt
der Fall.
Es ist in der Tat möglich, dass es hier in Einzelfällen Schwierigkeiten bei der Anerkennung gibt, die aber am schnellsten dadurch behoben werden können, dass man das Finanzamt daruf hinweist, dass ihm die medizinsche Kompetenz fällt um zu beurteilen, was für die Heilung nötig / förderlich war.