Probleme mit Finanzamt

Hallo!

Habe eine kurze Frage. Darf das Finanzamt Pferde Pfänden, wenn diese Gewerblich genutzt werden? Im Raum steht einer Steuerschuld von ca. 14.000 € die in wenigen Tagen, komplett gezahlt werden sollen.

Gruß

Hallo,

ein Gläubiger darf (fast) alles pfänden.
Bei Tieren muss er aber nachweisen können, dass eine artgerechte Unterbringung der gepfändeten „Sache“ gewährleistet werden kann.
Letzlich kann er aber sogar eine Katze pfänden und an ein Tierversuchslabor verkaufen.
Inwieweit ein Pferd nun direkt zum Pferdemetzger geführt werden kann weiß ich nicht.

Bevor ein Pferd gepfändet wird, wird das Finanzamt immer nach anderen, weniger aufwändigen Pfandgütern suchen wie zum Beispiel Kontenpfändungen, Pfändungen von Erstattungsansprüchen, Kfz-Entstempelung usw.
Oder eben auch Sicherungsübereignung der Stallungen und Ländereien soweit diese im Eigentum des Schuldners stehen.

Liegt denn bereits eine Androhung dieser Pfändung durch das Finanzamt vor? Konkret gegen das Pferd?
Hier nähme es den Anschein, dass das Pferd das höchste Gut des Schuldners ist und das Finanzamt hier psychologisch den Schuldner auf diesem Wege dazu verleiten will, das Geld schnell aufzutreiben.

Gruß
Lawrence

Bei Tieren muss er aber nachweisen können, dass eine
artgerechte Unterbringung der gepfändeten „Sache“
gewährleistet werden kann.

eben.

Letzlich kann er aber sogar eine Katze pfänden und an ein
Tierversuchslabor verkaufen.

natürlich nicht.

Inwieweit ein Pferd nun direkt zum Pferdemetzger geführt
werden kann weiß ich nicht.

auch nicht.

Tiere werden irgendwo artgerecht untergebracht und dann zwangsversteigert.

Hallo Petz,

bei dieser Versteigerung können dann allerdings schon Tierversuchslabor oder Pferdemetzger die Höchstbietenden sein.

Gruß
Lawrence

Pfänden ja, bloß ned schlachten, aber weiterverkaufen.