Erbe Wald - evtl. landwirtschaftl. Vermögen

Von: , Frage gestellt am Mi, 31. Mär 2010

Der Eigentümer des Waldgrundstücks (in Bayern) ist im Januar 2010 verstorben und hinterlässt seinen beiden Neffen ein Wohnhaus und einen Wald mit 30.000 m2. Der Verstorbene hatte keine Frau und keine Kinder.

Neffe A erhält das Wohnhaus und die Hälfte des Waldes (15.000 m2). Neffe B erhält die andere Hälfte des Waldes (15.000 m2). Nach derzeitigen Informationen wird der Wald als landwirtschaftliches Grundstück geführt, obwohl dieser niemals bewirtschaftet oder in irgendeiner Form Ertrag damit erzielt wurde.

Welche Steuern (außer der Erbschaftssteuer) fallen für die Erben in Hinblick auf das Waldgrundstück an, wenn es sich tatsächlich um ein landwirtschaftliches Grundstück handeln sollte (Betriebsentnahme???)?

Kann das Waldgrundstück dann problemlos als privater Grundbesitz an die Erben übergehen, oder muss der Wald weiterhin als landwirtschaftliche Fläche geführt werden? Welche Variante wäre steuerlich am günstigsten.

Vielen Dank für die Hilfe!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Erbe Wald - evtl. landwirtschaftl. Vermögen

    Ein Waldgrundstück ist, wenn es zusammenhängend grösser als 1 ha ist, IMMER forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, ob man nun will oder nicht.

    Es kann auch nicht irgendwie entnommen werden oder ähnliches.
    Daher entstehen alleine durch die BV-Eigenschaft erst mal keinerlei Steuern ausser der ESt, die auf eventuelle Einnahmen aus Holzverkäufen (Achtung, hier gibts einen pauschalen Betriebsausgabenabzug) anfällt.

    Die Betriebsvermögeneigenschaft ist erst bei einem Verkauf entscheidend, weil dieser uU steuerpflichtig ist.

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