Gehaltszulage oder Aufwandsentschädigung?

Hallo,

heute habe ich mal eine Frage für dieses Brett, ich hoffe das es das richtige ist. Ich habe folgendes Problem:

Ich bin Arbeitnehmerin und erhalte ein Gehalt.

Nebenbei erledige ich Arbeiten zu Hause für meinen Vorgesetzten (von
Ihm erhalte ich vorher genanntes Gehalt nicht) dafür bekomme ich eine
Aufwandsentschädigung.

Mein Vogesetzter ist Arzt und ich führe sein Honorarkonto. Die
Entschädigung erhalte ich für meinen Aufwendungen, da ich diese
Arbeiten zu Hause erledige. Ich benutze dazu meinen privaten
Computer, Drucker u. ä… Weiterhin müssen seine Unterlagen von mir
abgeholt und wieder hingebracht werden.

Muss diese Entschädigung zum Gehalt dazu gerechnet werden ??

Oder kann es als Nebentätigkeit in einer anderen Form dem Finanzamt
gemeldet werden???

Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.

Liebe Grüße
Eure Talina

Hallo Talina,
Aufwandentschädigungen gibt es nur für Ehrenämter (Tätigkeiten in Vereinen usw). Du übst eine Nebentätigkeit (geringfügige Beschäftigung) aus. Normalerweise mußt Du den Verdienst Deinem sonstigen Verdienst zuschlagen und dann für beide Steuern und Sozialabgaben entrichten.
Mit kollegialen Grüßen
Michael

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