Beitragssätze

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Mär 2001

Hallo,
zecks Kalkulation (Errechnung des Mittellohnes,bzw Verkaufspreis 1 Stunde) brauche ich die % Sätze die zum Bruttolohn hinzugerechnt werden müssen. (Bauhauptgewerbe)
Wie z.B. Krankenkasse, Rente, HWK, Berufsgenosssenschaft, vielleicht auch noch eine Haftplichtversicherung und so weiter,da hängt ja so ein Rattenschwanz dran das mir das alles auf Anhieb gar nicht einfällt. Ach ja ,die ZVK, die ja auch mit ca.20,5 % noch drinhängt .
je länger ich drüber nachdenke desto mehr fällt mir ein, wie Feiertage ,Urlaub usw.leider kriege ich aber trotz noch so intensivens nachdenkens die Prozentsätze nicht hin.
Für nähere und möglichst genaue Angaben der Lohnnebenkosten wäre ich echt Dankbar.
MfG
Roger

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Re: Beitragssätze

    hi roger,

    so einfach prozentual ist das nicht!

    die einfachen sachen sind die normalen SV sachen

    rente 19,1%
    arbeitslosenv. 6,5%
    pflege 1,7%
    krankenk. 11,5-15%

    davon wird 50% vom lohn abgezogen und 50% zahlt der chef als arbeitgeberanteil.

    die pflegev.-aufteilung in sachsen ist anders (wollten auf einen feiertag nicht verzichten, da traegt der AN mehr!)

    unter umständen kommt noch die umlage SV drauf, die traegt der AG alleine (nur bei bestimmten arbeitnehmern aber!) und die % saetze sind unterschiedlich, je nachdem wieviel lohnfortzahlung der AG haben will.

    berufsgenossenschaft, kammern bemessen sich nicht nach bruttolöhnen, weil die damit nichts zu tun haben, die bemessen sich nach gewinn und/oder umsatz des unternehmens (keine genau peilung!) - diese zahlungen treffen den AG auch alleine, hier koennte man hoechstens im nachhinein kalkulieren, wieviel pfennige davon auf die stundenlöhne fallen.

    mit der ULAK und ZVK kenne ich mich leider auch nicht aus, sollte aber im groben dem schema umlage folgen (ag zahlt alles und bekommt dafür erstattungen!)...


    das ersteinmal dazu...


    gruesse

    der showbee [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Beitragssätze

    Hallo Roger!

    Du kannst die Prozentsätze nicht einfach hinzurechen um den Mittellohn zu ermitteln.
    Wenn Du Nettolohn zzgl. aller Lohnnebenkosten errechnest, hast Du lediglich den Bruttolohn und wenn ich es richtig verstanden habe (??) dann benötigst Du den mittl. Bruttostundenlohn, um zu wissen, welchen Stundenlohn Du Deinen Kunden in Rechnung stellen kannst.

    Dazu bedient man sich am besten eines BAB (Betriebsabrechnungsbogen) der alle Einzel- und Gemeinkosten aufführt.
    Hierzu fällt es leichter einen "Restgemeinkostenzuschlagssatz" anhand der Dir vorliegenden Zahlen zu errechnen, mit dem Du alle anfallenden Lohnnebenkosten ermittelt hast.
    Weiterhin benötigst Du die fakturierbaren Stunden und die Fertigungslöhne.

    Bei der Anfertigung des BAB kann Dir auch der Steuerberater behilflich sein, falls es zu kompliziert werden sollte.

    Wenn Du die Formeln für den mittl. Bruttostundenlohn benötigst, dann sende ich Dir diese.

    Lieben Gruß ..Melanie..

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