Umzugskosten 'Gästebewirtung'

Guten Tag,

„Nicola“ zieht von A nach B - unabhänig von Ihrer Arbeitsstätte.

Kann Nicola Ihre Umzugskosten wie z.B. Gästebewirtung von den
Steuern absetzen ?

Danke für Euer Wissen…

Viele Grüße

sun *

Gästebewirtung: nein, ggf. Umzugskosten mit einem Unternehmen unter den Voraussetzungen des § 35a EstG!

E.

Hallo, wenn die Umzugskosten aus berufl.Anlass nicht schon als
WK. geltend gemacht werden, dann können die Dienstleistungen nach
§ 35a ESTG mit 20% abgesetzt werden und kein Ersatz durch Dritte
erfolgt. Gruß

1 „Gefällt mir“

aber nicht die „Gästebewirtung“!

E.

1 „Gefällt mir“