Guten Tag,
„Nicola“ zieht von A nach B - unabhänig von Ihrer Arbeitsstätte.
Kann Nicola Ihre Umzugskosten wie z.B. Gästebewirtung von den
Steuern absetzen ?
Danke für Euer Wissen…
Viele Grüße
sun *
Guten Tag,
„Nicola“ zieht von A nach B - unabhänig von Ihrer Arbeitsstätte.
Kann Nicola Ihre Umzugskosten wie z.B. Gästebewirtung von den
Steuern absetzen ?
Danke für Euer Wissen…
Viele Grüße
sun *
Gästebewirtung: nein, ggf. Umzugskosten mit einem Unternehmen unter den Voraussetzungen des § 35a EstG!
E.
Hallo, wenn die Umzugskosten aus berufl.Anlass nicht schon als
WK. geltend gemacht werden, dann können die Dienstleistungen nach
§ 35a ESTG mit 20% abgesetzt werden und kein Ersatz durch Dritte
erfolgt. Gruß
aber nicht die „Gästebewirtung“!
E.