Kapitalschnitt: einkommensteuerliche Behandlung ?

Eine Kapitalgesellscahft (Aktiengesellschaft) führt eien Kapitalschnitt durch, beispielsweise im Verhältnis 10 : 1.
Wie wirkt sich diese Kapitalmaßnahme einkommensteuerlich bei dem einzelnen Aktionär aus? Kann ein dabei angefallener Verlust sofort, d.h. im Jahr der Kapitalmaßnahme oder erst nach
Realisierung durch Verkauf der Aktie geltend gemacht werden ?

hi,

du meinst, deine aktien im nennwert von 100 Euro werden gestückelt in 10 aktien zu 10 Euro? dadurch ist doch in der regel kein kursverlust zu berücksichtigen, weil du ja auch 10 mal soviel aktien im depot, oder verstehe ich dich falsch?

steuerlich relevant wird ein verlust aus privaten veraeusserungsgeschaeften nur, wenn du die besagten aktien innerhalb eines jahres kaufst und verkaufst, den entstandenen verlust (realisierten bei verkauf) kannst du aber nur mit gewinnen aus „aktienspekulation“ verrechnen. sollte die frist von einem jahr nicht mehr greifen, ist der gewinn steuerfrei und ein verlust nicht berücksichtigungsfähig!

oder war das jetzt am thema vorbei?

ich hoffe ich konnte dir helfen.

der showbee

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Hi Shob,

Bei einem Kapitalschnitt wird das Grundkapital und demzufolge der Nennwert der Aktie herabgesetzt, um über eine anschließende Kapitalerhöhung frisches Kapital und damit Liquidität „einzusammeln“. Der Kurs einer solchen herabgesetzten Aktie ist aber meistens eh schon ins Bodenlose gefallen. Deiner steuerlichen Betrachtung stimme ich voll zu.

Jörg