Hallo,
wenn man eine Gutschrift vom Finanzamt wegen höherer Vorsteuer letztes Jahr bekommen hat (bei der monatlichen! Umsatzsteuer-Voranmeldung), wo wird das in die Umsatzsteuererkärung 09 eingetragen?
Hallo,
wenn man eine Gutschrift vom Finanzamt wegen höherer Vorsteuer letztes Jahr bekommen hat (bei der monatlichen! Umsatzsteuer-Voranmeldung), wo wird das in die Umsatzsteuererkärung 09 eingetragen?
Moin,
nirgens.
Aber eventuell als Betriebseinnahme, wenn man eine EÜR erstellt.
Sonnige Grüße
e
Da steht es bereits, dann soll das dass Finanzamt selber berechnen…
Lesen will gelernt sein… Sorry…
Also, die Erstattung ist als Betriebseinnahme in der EÜR aufzuführen. Wenn man die Erstattung in 2010 erhalten hat, dann in der EÜR 2010, wenn in 2009, dann in der EÜR 2009.
In der Umsatzsteuererklärung 2009 kommt der Erstattungsbetrag nicht in der Form rein, sondern in Zeile 108 kommt das Vorauszahlungsoll rein. Das ergibt sich aus den Voranmeldungen.
Servus,
das:
Lesen will gelernt sein…
ist aber sehr zärtlich gesagt. Einer meiner Grundschullehrer sagte in solchen Situationen immer auf gut Schwäbisch: „Oh Kürbis, gedeihe!“
In diesem Sinne
MM
Oh, keine Sorge ist ein verdammt hochroter Kürbis…