Muß eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden wenn man 11 Monate in Mexiko gelebt hat und dort eine Steuererklärung abgegeben hat. Dann ab Dezember nach Deutschland zurückzieht und bei einem deutschen Arbeitgeber auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Oder werden die deutschen Einkünfte den mexikanischen zugerechnet. Komme mit dem Gesetzestext des DBA nicht zurecht.
Doppelbesteuerungsabkommen Mexiko
Hi,
Muß eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden wenn
man 11 Monate in Mexiko gelebt hat und dort eine
Steuererklärung abgegeben hat.
ja, siehe § 46 Abs. 1 Nr. 1 EstG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Dann ab Dezember nach
Deutschland zurückzieht und bei einem deutschen Arbeitgeber
auf Lohnsteuerkarte arbeitet.
Die deutschen Lohneinkünfte werden normal angesetzt. Die mexikanischen Lohneinkünfte werden brutto als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Davon können noch Werbungskosten, berechnet nach deutschem Steuerrecht abgezogen werden.
Schöne Grüße
C.