Hallo!
Bei der Steuererklärung für 2009 wurde auch KAP ausgefüllt + eingereicht. Bei Abgabe erhielt ich die Info, dass sich durch die Abgabe die Steuerlast erhöhen kann, obwohl schon die 25 % KEST + Soli einbehalten wurden. Bekannt war nur, dass mit den 25 % KEST + Soli alles abgegolten ist auch wenn der persönliche Steuersatz höher ist. Auch soll sich dadurch nicht die Höhe des persönlichen Steuersatzes erhöhen?
Was ist nun richtig? Für eine Antwort wäre ich dankbar!
MfG
Hallo
beim Großteil der Stpfl. wird sich durch die Abgabe der Anlage der KAP die Steuer nicht erhöhen - in genau den Fällen die du schon beschreibst. Wahrscheinlicher ist eine höhere Erstattung, wenn der perönliche Steuersatz unter den 25% liegt und man die Günstigerprüfung beantragt.
Es gibt aber auch Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen, s. §32d II EStG. Liegen solche vor, können sich Steuersatz und Steuer auch erhöhen.
Gruß,
Markus
Hallo!
Bei der Steuererklärung für 2009 wurde auch KAP ausgefüllt +
eingereicht. Bei Abgabe erhielt ich die Info, dass sich durch
die Abgabe die Steuerlast erhöhen kann, obwohl schon die 25 %
KEST + Soli einbehalten wurden.
Von wem?? Vom Pförtner? Putzfrau?
Bekannt war nur, dass mit den
25 % KEST + Soli alles abgegolten ist auch wenn der
persönliche Steuersatz höher ist. Auch soll sich dadurch nicht
die Höhe des persönlichen Steuersatzes erhöhen?
Haben Sie denn auch die Zeilen 4 bis 6 der Anlage KAP beachtet??? Und zumindest in Zeile 4 eine „1“ eingetragen? Dann würde nämlich keine höhere Besteuerung erfolgen! Ausnahme: man ist in der Kirche, aber auch dann muss KiSt gezahlt werden - entweder im ESt-Bescheid oder durch Angabe der Konfession bei den Banken.
Was ist nun richtig? Für eine Antwort wäre ich dankbar!
MfG
MfG E.
Hallo,
weitere Ausnahme:
Die Freistellungsaufträge waren zu hoch.
Gruß,
Markus