Welcher Prozentsatz MWST?

Hallo
Online wird ein Datenrettungsunternehmen mit Schweizer URL (auf der Site ist auch eine Schweizer Postadresse und Telefonnummer angegeben) beauftragt, eine Datenrettung vorzunehmen. Die Rechnung für die Dienstleistung ist aber nicht mit 7,6% MWST sondern 19% MWST angegeben. Auf Anfrage heisst es, dass die Firma ihren Sitz in Niederlande hat und dort auch die Dienstleistung vornimmt. Ist das rechtens?

Ein weiterer Punkt der fragwürdig ist: Den Privatkunden wird 19% MWST verrechnet, den Firmenkunden Null%. Wie geht das?

Danke für eure Meinung

Servus,

Ist das rechtens?

Grundsätzlich ja, alldieweil weder der Sitz des Unternehmens noch dessen angegebene ladungsfähige Adresse etwas darüber aussagt, von wo aus das Unternehmen tatsächlich betrieben wird. Und für einen Endverbraucher ist es außerdem grad gleichgültig, ob sich ein Preis von 1.199 € aus 1.114,31 € Entgelt und 84,69 MWSt oder aus 1.007,63 € Entgelt und 191,37 € BTW zusammensetzt.

Ein weiterer Punkt der fragwürdig ist: Den Privatkunden wird
19% MWST verrechnet, den Firmenkunden Null%. Wie geht das?

Das entspricht der seit 01.01.2010 endlich einheitlichen Regelung betreffend Ort der Leistung. Wenn der Kunde Unternehmer ist und sein Unternehmen außerhalb der Niederlande betreibt, unterliegt die Leistung nicht der niederländischen Mehrwertsteuer BTW, weil der Ort der Leistung dort ist, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Wenn der Kunde kein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung in den Niederlanden, wo der Leistungserbringer sein Unternehmen betreibt, und der Umsatz unterliegt der BTW mit 19%.

Ein Haken am Ganzen könnte allenfalls sein, dass - das geht aus dem vorgetragenen Sachverhalt nicht hervor - die Preise ohne BTW angegeben sind, so dass sich ein höherer Preis für den Endkunden daraus ergibt, dass der Dienstleister sein Unternehmen in den Niederlanden betreibt, obwohl seine HP den Eindruck erweckt, er betreibe es in der Schweiz.

Wenn dem so ist, befinden wir uns in einem Gebiet internationalen Rechts, von dem ich so wenig weiß, dass ich hier passen und weitergeben muss. Hier müßte zunächst festgestellt werden, welchem nationalen Recht der Vertrag unterliegt, um dann die Preisauszeichnungsverordnung oder Analog desjenigen Landes zu untersuchen. Aber das ist wie gesagt nur dann bedeutend, wenn auf der HP Nettopreise ohne Mehrwertsteuer veröffentlicht sind.

Schöne Grüße

MM

LIeber Martin
Vielen Dank für die ausführliche Meldung - jetzt bin ich schlauer. Es ist tatsächlich so - die Leistung wurde Netto angegeben. Im Net steht unter den AGB lediglich, „Preise verstehen sich exklusive MwSt“. Und das macht zwischen 7,6 und 19% schon etwas aus.
Danke Ulrike

Servus,

in diesem Fall halte ich die Vorspiegelung einer Tätigkeit des Unternehmens in der CH (mit dem niedrigsten MWSt-Satz weithin!) für unlauter.

Ich vermute auch, dass alle in Frage kommenden Länder entsprechende gesetzlichen Normen kennen.

Ich trau mir aber nicht zu, in so einem Fall zu bestimmen, nach welchem nationalen Recht die Chose anzugehen ist. Es wäre blöd, hier z.B. alles auf der NL-Schiene anzugehen, und das geht dann ins Leere, weil der Casus eigentlich Schweizer Recht und Zuständigkeit unterliegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin
In den AGB steht folgendes

Die Verträge zwischen RSE und dem Auftraggeber werden nach niederländischem Recht abgeschlossen.

Auf eventuell entstehende Streitigkeiten zum zwischen RSE und demAuftraggeber abgeschlossenen Vertrag oder auf Folgeverträge ist das niederländische Recht anzuwenden.

Das habe ich aber erst jetzt gelesen. Im übrigen war bei Auftragsvergabe weder mündlich noch schriftlich ein Hinweis auf die Niederlande zu finden. Zu sehen war das eben erst bei der Rechnung. Lohnt es sich da zu kämpfen?

Danke!!

Servus,

Lohnt es sich da zu kämpfen?

grundsätzlich könnte man da kämpfen, auch mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg, zumal wohl umstritten ist, in welchem Umfang bei internationalen Dienstleistungsverträgen überhaupt AGB wirksam sind (und eben nicht die Bedingungen für jedes einzelne Geschäft positiv vereinbart werden müssen).

Es ist aber überhaupt nicht gesagt, dass das Honorar für den eigenen Anwalt dem windigen Dienstleister raufgedrückt werden kann. Und dann ist das ein ziemliches Verlustgeschäft.

Schöne Grüße

MM