Hallo zusammen,
ich komm beim §13b irgendwie nicht weiter.
Wie ist das, wenn ein Unternehmer (Photovoltaikmontage) die Rechnung an den Kunden schreibt - dann muss er doch drauf schreiben „Umsatzsteuerschuldner ist nach §13bUstg der Leistungsempfänger“. Muss er dann auf der Rechnung die USt irgendwo ausweisen? Darf er den Vorsteuer abziehen wenn er selbst keine Umsatzsteuer abführt?
wenn der Empfänger der Bauleistung ebenfalls Unternehmer ist und ebenfalls Bauleistungen erbringt, dann kommt § 13 b UStG ins Spiel. Siehe hierzu § 13 b Absatz 2 Satz 2 UStG.
Ein Ausweis der USt erfolgt nicht, sehr wohl aber der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft nach § 13 b USt. Siehe hierzu § 14 a Absatz 5 UStG.
Vorsteuer darf der leistende UN abziehen, wenn ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen.
Hallo zusammen,
ich komm beim §13b irgendwie nicht weiter.
Wie ist das, wenn ein Unternehmer (Photovoltaikmontage) die
Rechnung an den Kunden schreibt - dann muss er doch drauf
schreiben „Umsatzsteuerschuldner ist nach §13bUstg der
Leistungsempfänger“.
nur, wenn der kunde auch bauleister ist und die leistung für ein betriebsgebäude erbracht wird.
Muss er dann auf der Rechnung die USt
irgendwo ausweisen?
nein, der hinweis auf 13b muss drauf sein
Darf er den Vorsteuer abziehen wenn er
selbst keine Umsatzsteuer abführt?
nein, darf er nicht, er darf aber die umsatzsteuer an das finanzamt abführen.
nein, darf er nicht, er darf aber die umsatzsteuer an das
finanzamt abführen.
aber irgendwie passt der fall nicht zusammen…
=> der Passus bezieht sich m.E. auf § 13 b UStG - und da hat er ja Recht, dass er keine Umsatzsteuer abführt. Dennoch kann er Vorsteuer abziehen - sofern er denn generell vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Aber vielleicht bekommen wir ja noch ein paar Details.
Wie ist das wenn der Unternehmer den die Solaranlage bei Privatpersonen anbringt? Dann muss er ganz normal die Rechnung mit USt stellen und diese dann auch abführen?
Sorry wenn ich das hier etwas missverständlich rüber gebracht habe.
Es geht um den Leistungserbringer!!
Ich hab mir nur die Frage gestellt, ob er generell VSt geltend machen kann wenn er direkt ja keine USt abführt sondern der Leistungsempfänger.
Und wie ist das wenn er die Leistung an eine Privatperson bringt? Dann muss er die Rg normal mit USt stellen und diese auch selbst abführen.
Ich hab mir nur die Frage gestellt, ob er generell VSt geltend
machen kann wenn er direkt ja keine USt abführt sondern der
Leistungsempfänger.
er kann selbstverständlich grundsätzlich seine vorsteuer geltend machen, auch wenn er umsätze ausführt, bei denen die steuerschuld auf den leistungsempfänger übergeht (stichwort 13b/ bauleistung)
Und wie ist das wenn er die Leistung an eine Privatperson
bringt? Dann muss er die Rg normal mit USt stellen und diese
auch selbst abführen.