Hallo,
wann muß eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagung) eigentlich genau zurückgegeben werden? Der Einfachheit halber angenommen, jemand hat nur Kapitalerträge: Muß er dann täglich prüfen, ob die bisherige Jahressumme an Erträgen seinen steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt? Wenn man Konten/Depots bei mehreren Banken unterhält, kann das unübersichtlich werden. Genügt es denn nicht auch, wenn man das am Ende des Jahres feststellt und dann die Einkommenssteuer-Veranlagung wählt?
Dann bekommt das Finanzamt ja seine Steuern, nur eben später. Es sei noch angemerkt, daß Kapitalerträge, speziell Spekulationsgewinne, ihrer Natur nach nicht vorhersehbar sind. Deshalb kann es vorkommen, daß jemand in einem Jahr einmal weit über dem steuerlichen Freibetrag liegt.
Viele Grüße
Hallo,
Muß er dann täglich prüfen, ob
die bisherige Jahressumme an Erträgen seinen steuerlichen
Grundfreibetrag übersteigt?
Nein, dass kann nun wirklich keiner verlangen.
Wenn man Konten/Depots bei
mehreren Banken unterhält, kann das unübersichtlich werden.
Genügt es denn nicht auch, wenn man das am Ende des Jahres
feststellt und dann die Einkommenssteuer-Veranlagung wählt?
Dann bekommt das Finanzamt ja seine Steuern, nur eben später.
Korrekt.
Obwohl auch die nicht rechtzeitige Zahlung von Steuern den Tatbestand der Steuerhinterziehung / leichtfertigen Verkürzung erfüllen kann, wird im Normalfall kein vernünftiger Finanzbeamter auf die Idee kommen, dem Stpfl. hier deswegen Ärger zu machen.
Grade wenns ums Einkünfte geht, die nicht vorhersehbar waren.
Ausnahmen sind natürlich denkbar. Wenn man z.B. noch mitten unterm Jahr von vorher nicht vorhersehbaren Einkünften in Höhe von mehreren 10.000€ erfährt und im Laufe des Jahres noch weitere solche Einkünfte in ähnlicher Höhe dazukommen, die auf Grund der nicht zurückgegebenen NV-Bescheinigung erstmal steuerfrei gestellt werden, könnte dem schon eine bußgeld- bzw. strafrechtliche Würdigung seitens des Finanzamts folgen.
Genaue Grenzen kann man hier natürlich nicht nennen, es kommt immer sehr auf den Einzelfall an.
Viele Grüße
Markus
Hallo MarkusWR,
danke, damit ist die Frage beantwortet.
Gruß