Kosten durch bei Arbeit zerstörten Privatbesitz

Hallo,

kann Privatbesitz eines Unternehmers oder Angestellten, welcher bei der Arbeit zerstört wird, abgesetzt werden?

Beispiel:
Man trägt eine normale Brille gegen Fehlsichtigkeit (keine Schutzbrille). Durch eine ungeschickte Bewegung fällt die auf den Betonboden und zwei Gläser müssen erneuert werden.

Wären dann die Reparaturkosten absetzbar?

Das Gleiche dürfte dann auch z.B. für auf der Arbeitr getragene Kleidung gelten. Viele Berufstätige können ja die Anschaffung der Klamotten nicht absetzen, weil z.B. eine normale Jeans auch privat getragen wird.

Hallo,

kann Privatbesitz eines Unternehmers oder Angestellten,
welcher bei der Arbeit zerstört wird, abgesetzt werden?

Beispiel:
Man trägt eine normale Brille gegen Fehlsichtigkeit (keine
Schutzbrille). Durch eine ungeschickte Bewegung fällt die auf
den Betonboden und zwei Gläser müssen erneuert werden.

Wenn die ungeschickte Bewegung betrieblich veranlasst war, würde ich das mal zumindest mal im Sinne des Steuerrechts als wahrscheinlich ansehen. Aber genau an dieser Definition werden sich wohl die Geister scheiden.
Wahrscheinlich ist das zunächst nicht mal eine Frage des Steuerrechts. Aber ich denke mal, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Brille ersetzt, die während der Arbeit zu Bruch ging, gibt es da kaum Probleme mit dem Finanzamt. Mir ist jetzt zumindest keine Regelung bekannt, die das ausschließt, und solange sind betrieblich veranlasste Aufwendungen absetzbar.

Grüße