Fahrten zur Hauptversammlung

hallo,
ein fiktiver aktienbesitzer lässt sich die eintrittskarten zur hauptversammlung seiner ag übermitteln und fährt dort hin, was kann er steuerlich absetzen?

garnichts, denn seit 2009 ist nur ein Pauschbetrag ansetzbar. Man sollte aber die Unterlagen etc. aufbewahren und abwarten, ob jemand gerichtlich dagegen vorgeht.