Hallöchen, nehmen wir mal an, ein KLeinunternehmer ist USt. befreit. Hat aber leider in den ersten Rechnungen an Private Kunden doch Ust berechnet.
Jetzt ist die erste Ust Voranmeldung schon zum Finanzamt raus.
Was nun?
Muss den Kunden die zuviel gezahlte Ust zurück erstattet werden?
Beim Finanzamt kann man doch noch eine korrigierte Voranmeldung hinterherschicken, oder?
Servus,
in Rechnungen ausgewiesene USt muss der Kleinunternehmer abführen, da hilft nix.
Trotzdem sollte die USt-VA korrigiert werden: Der gleiche Betrag steht dann in „unberechtigt ausgewiesene USt“.
Die durch Abgabe der falschen USt-VA ausgesprochene Option zur Regelbesteuerung kann noch widerrufen werden, bis die USt-Festsetzung für das Kalenderjahr bestandskräftig ist. Dies geschieht sinnvollerweise mit einem Dreizeiler, weil sonst beim FA niemand wissen kann, was jetzt Sache ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
in Rechnungen ausgewiesene USt muss der Kleinunternehmer
abführen, da hilft nix.
DOCH: da hilft eine Rechnungskorrektur und die Rückzahlung der USt an den Kunden!!
Trotzdem sollte die USt-VA korrigiert werden: Der gleiche
Betrag steht dann in „unberechtigt ausgewiesene USt“.
NEIN: nur Storno der falschen VA und zur Sicherheit ein Schreiben ans FA, warum dies passiert!
Die durch Abgabe der falschen USt-VA ausgesprochene Option zur
Regelbesteuerung kann noch widerrufen werden, bis die
USt-Festsetzung für das Kalenderjahr bestandskräftig ist. Dies
geschieht sinnvollerweise mit einem Dreizeiler, weil sonst
beim FA niemand wissen kann, was jetzt Sache ist.
das ist ok!
Schöne Grüße
MM
auch schöne Grüße E.
Servus,
ja, da hast Du allerdings recht: Statt einer Korrespondenz und Überweisung kann man auch ein halbes Dutzend in Angriff nehmen.
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“
@ martin may
insbesondere ist Ihre Antwort falsch, denn der Auftragnehmerr DARF die USt als Vorsteuer NICHT abziehen, wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt!
Nur soviel zu Ihrer fachlich unkorrekten Antwort!
E.
Huhu Eugenie-Ulrike,
hilf mir mal bitte auf die Sprünge: Wo ist mein Beitrag in diesem Thread, in dem ich behaupte, es gäbe Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer? Ich habe, wenn ich mich nicht bös täusche, ausschließlich von abzuführender unberechtigt ausgewiesener USt gesprochen.
Ich verstehe nicht, was Dich daran so erbost, wenn ich drauf hinweise, dass man den fraglichen Betrag entweder in vielen kleinen Portionen an die Kunden zurückzahlen kann, wie Du vorschlägst, oder in einer großen Portion ans FA abführen kann. Es gibt im Einzelfall Gründe für diese oder auch für jene Alternative.
Frohes Schaffen wünscht
MM
1 „Gefällt mir“