Steuerhinterziehung

Nehmen wir mal an eine Zeitarbeitsfirma vermittelt, über eine Gesellschaft für temporäres wohnen, ein 1 Zimmer Appartement an einen Angestellten,der die Miete antritt und in Dissonanzen kommt,weil die Vermieterin das Geld bar haben möchte und die Zeitarbeitsfirma das über die Vermittlungsfirma abwickeln möchte, die auch noch eine Pauschalprovision von 0,25-2,48 verlangt,das alles aber vom Konto des Angestellten abgezogen wird.
Nun hier meine Frage?
Was könnte der Grund sein,dass die Zeitarbeitsfirma darauf besteht,die Wohnungsgebühren über sie laufen zu lassen.
Ich vermute Steuergründe.
Möglicherweise kann man Provisionszahlungen oder gar ganze Mieten absetzen.
Leider habe ich zu diesem Thema nur die Lohnnebenkostenabrechnung gefunden,die in diesem Fall nicht zutreffen.
Kann mir jemand helfen?
Ich danke im Vorraus

Servus,

„absetzen“, d.h. in diesem Fall steuerfrei dem Mitarbeiter ersetzen, der da ja eigentlich wohnt (nicht die Firma), kann die Zeitarbeitsfirma die Kosten seiner Unterkunft allemal.

Dass sie das von vornherein selber zahlen will, kann verschiedene Anlässe haben:

  • Verringerung des administrativen Aufwandes, den der Zeitarbeiter mit „verdienen“ muss, und zeitnahe Verbuchung dieses Aufwandes (ist extrem wichtig, wenn eine ordentliche Kostenrechnung etabliert ist): Monat für Monat eine Buchung statt vier oder fünf (je nach Abgrenzungspraxis), das läppert sich schon. Und die Gehaltsabrechnung von einem Monat vorher nochmal aufmachen, bloß weil da noch Werbungskostenersatz reinzubuchen ist, ist sehr lästig und aufwändig. Wenns dann noch der Vor-vormonat ist, wirds richtig eklig (ganz unabhängig von der verwendeten Software - es gibt keine Lohnsoftware, die das richtig gut kann). Kurz: Dieses System erspart es dem Zeitarbeiter, für zich Schreibtischtäter mitverdienen zu müssen.

  • Verringerung des Steuerrisikos, weil Verträge und Belege vor der Auszahlung geprüft werden können.

  • Vereinfachung der Liquiditätsplanung, weil die Auszahlungen zu dem Projekt nicht irgendwann erfolgen, wenn es dem Zeitarbeiter grade gelegen kommt, seine Abrechnung reinzugeben, sondern in der Periode, zu der sie gehören.

Gegen diese Handhabung spricht eigentlich nur:

(1) Das von Dir vermutete Motiv bei der Vermieterin: „Nur Bares ist Wahres, und der Fiskus kann mich mal kreuzweise“
(2) Der Kampf gegen SAP: Ich werde z.B. morgen eine Rechnung an S*****s Stavanger für eine Unterkunft schreiben, die die S*****s AG selber organisiert hat, aber „aus technischen Gründen“ nicht bezahlen kann, weil sie sich in einem an vielen Frontabschnitten schon so gut wie verlorenen Kampf gegen SAP befindet.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM
Danke für die schnelle und ausführliche Auskunft.
Das der Knackpunkt auch die Bürokratiebremse sein könnte, hab ich mir
garnicht so schnell vor Augen geführt.
Man sieht halt manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Kann mir da jemand weiterführende Literatur (ausgenommen BGB usw.) empfehlen, die mit verständlichen Erklärungen versehen ist, quasi als Begleitbuch zum BGB?
Man sollte sich wahrscheinlich doch mal mit diesem Thema beschäftigen, um bei
evtl Sachfragen nicht völlig im Regen zu stehen!

Gruss JV

Literatur
Hi,

Kann mir da jemand weiterführende Literatur (ausgenommen BGB
usw.) empfehlen, die mit verständlichen Erklärungen versehen
ist, quasi als Begleitbuch zum BGB?

zum allgemeinen Recht
http://www.rechtstipps.de/?template=/steuertipps_sho…

zum Steuerrecht
http://www.steuertipps.de/?display=productLandingpag…

Und ich bekomm keine Provision für die Empfehlung. Ich bin nur jahrelange Abonnentin und habe noch keinen Fehler gefunden (bei Steuerrechtsthemen).

Achtung: Wenn man versucht, das Steuerrecht zu verstehen, hat man sich damit ein zeitaufwendiges Hobby angelacht. Natürlich schadet es nicht, wenn man sich ein wenig auskennt. Einen Rechtsanwalt oder Steuerberater aufzusuchen, ersparen beide Nachschlagewerke bei komplizierten Sachverhalten nicht.

Schöne Grüße
C.