Daß man PC-Zubehör, der nicht eigenständig nutzbar ist, auf die Restlaufzeit des PC abschreiben muß, hat sich ja schon bis zu mir herumgesprochen. Aber wie sieht es denn aus, wenn das Zubehör dann doch nicht mit dem PC genutzt wird?
Aufgrund technischer Schwierigkeiten und mangelnder Computerkenntnisse gab es bei mir folgende Fälle, zu denen ich gerne erfahren würde, wie denn abzuschreiben ist (Einnahmeüberschußrechnung):
256 MB Arbeitsspeichererweiterung für 300.-DM gekauft, eingebaut, funktioniert nicht, liegt im Schrank.
Ergo-Tastatur mit Touchpad für 70.-DM gekauft, läuft nicht, steht in der Ecke.
Mehrere Einzelteile zum Eigenbau eines PC in 99 und 2000 gekauft, PC wg Zeitmangel heute noch nicht fertig, steht im Keller funktionsuntüchtig.
Scanner im Dez.00 gekauft, hat einen Mangel, wird im März 01 gegen Geld umgetauscht.
Wie wäre es, wenn ich den Scanner gegen einen anderen teurereren umtausche?
Für mich ist das zu knifflig, aber Ihr wißt bestimmt eine Lösung.
Danke im voraus, Norbert
Hi Norbert,
Teile, die tatsächlich nicht im Zusammenhang mit einer Anlage genutzt werden oder nicht genutzt werden können, kannst du im Jahr des Erwerbs voll absetzen, wenn sie einen eigenen Anschaffungswert von DM 800,- netto nicht übersteigen.
Gruß,
Francesco
Daß man PC-Zubehör, der nicht eigenständig nutzbar ist, auf
die Restlaufzeit des PC abschreiben muß, hat sich ja schon bis
zu mir herumgesprochen. Aber wie sieht es denn aus, wenn das
Zubehör dann doch nicht mit dem PC genutzt wird?
hi norbert,
Aufgrund technischer Schwierigkeiten und mangelnder
Computerkenntnisse gab es bei mir folgende Fälle, zu denen ich
gerne erfahren würde, wie denn abzuschreiben ist
(Einnahmeüberschußrechnung):
schaun mer mal, wie der kaiser zu sagen pflegt. francesco hat recht mit seiner 800 DM grenze, aber trotzdem nochmals:
256 MB Arbeitsspeichererweiterung für 300.-DM gekauft,
eingebaut, funktioniert nicht, liegt im Schrank.
voll abzuschreiben im jahr der anschaffung, weil eben unter 800 DM (wenn man von einem selbständig nutzbaren wirtschaftsgut spricht), dem ist aber nicht so und eigentlich haette das teil wie oben beschrieben nachaktiviert werden muessen. aber da es nicht funzt, könntest du besagten rechner der durch nachaktivierung 300 mark mehr buchwert hat, um 300 mark teilwertabschreiben…
Ergo-Tastatur mit Touchpad für 70.-DM gekauft, läuft nicht,
steht in der Ecke.
die ist eh gleich voll in die kosten zu buchen…
Mehrere Einzelteile zum Eigenbau eines PC in 99 und 2000
gekauft, PC wg Zeitmangel heute noch nicht fertig, steht im
Keller funktionsuntüchtig.
siehe arbeitsspeicher.
Scanner im Dez.00 gekauft, hat einen Mangel, wird im März
01 gegen Geld umgetauscht.
ergebnisunwirksam auf durchlaufenden posten parken…
Wie wäre es, wenn ich den Scanner gegen einen anderen
teurereren umtausche?
den neuen dann aktivieren wie jedes andere WG.
Für mich ist das zu knifflig, aber Ihr wißt bestimmt eine
Lösung.
Danke im voraus, Norbert