Hallo hilfreiches Forum 
Man stelle sich folgendes vor.
Ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler erstellt seine Umsatzsteuererklärung. Er vertut sich mit dem Ablesen der Zahlen aus seiner Buchhaltung und gibt in einem Feld anstelle des Nettowerts den Bruttowert ein, die Steuer aber korrekt (für den Nettowert).
In Zahlen (rein fiktiv)
Richtig wäre gewesen:
100 Euro netto, 19 Euro USt
falsch eingegeben:
119 euro, 19 Euro Ust
FA macht daraus
119 Euro, 22,61 UST
Der Steuerpflichtige weist das FA auf seinen Fehler hin und gibt auf dessen Rat eine berichtigte Umsatzsteuererklärung ab.
Mittlerweile (Zeitüberschneidung) erlässt das Finanzamt einen
Umsatzsteuerbescheid mit einer kleinen Nachzahlung, denn hier wurde ausgehend vom eingegebenen (Brutto)Wert ein neuer Steuerwert errechnet, der natürlich wie in obiger Rechnung zu sehen, höher ist.
Fragen:
Müsste vom FA noch ein neuer Bescheid kommen?
Sollte der Steuerpflichtige den Betrag erst einmal überweisen, um nicht gemahnt zu werden?
Wie lange dauern solche Verwaltungsakte?