Berichtigte Umsatzsteuererklärung

Hallo hilfreiches Forum :smile:

Man stelle sich folgendes vor.

Ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler erstellt seine Umsatzsteuererklärung. Er vertut sich mit dem Ablesen der Zahlen aus seiner Buchhaltung und gibt in einem Feld anstelle des Nettowerts den Bruttowert ein, die Steuer aber korrekt (für den Nettowert).

In Zahlen (rein fiktiv)

Richtig wäre gewesen:
100 Euro netto, 19 Euro USt

falsch eingegeben:

119 euro, 19 Euro Ust

FA macht daraus

119 Euro, 22,61 UST

Der Steuerpflichtige weist das FA auf seinen Fehler hin und gibt auf dessen Rat eine berichtigte Umsatzsteuererklärung ab.

Mittlerweile (Zeitüberschneidung) erlässt das Finanzamt einen
Umsatzsteuerbescheid mit einer kleinen Nachzahlung, denn hier wurde ausgehend vom eingegebenen (Brutto)Wert ein neuer Steuerwert errechnet, der natürlich wie in obiger Rechnung zu sehen, höher ist.

Fragen:

Müsste vom FA noch ein neuer Bescheid kommen?

Sollte der Steuerpflichtige den Betrag erst einmal überweisen, um nicht gemahnt zu werden?

Wie lange dauern solche Verwaltungsakte?

Moin,

Müsste vom FA noch ein neuer Bescheid kommen?

=> ja, müsste, da berichtigt bzw. geändert

Sollte der Steuerpflichtige den Betrag erst einmal überweisen,
um nicht gemahnt zu werden?

=> sofern noch möglich: Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dazu vermerken, dass eine berichtigte USt-Erklärung eingereicht wurde, weil falsche Bemessungsgrundlage.
=> falls kein Einspruch mehr möglich, mal nachschauen, ob der Vermerk „Vorbehalt der Nachprüfung“ auf dem Bescheid steht. Dann einen Antrag auf Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO mit dem bereits erwähnten Vermerk stellen. Und Stundungsantrag hinsichtlich der Zahlung stellen.

Wie lange dauern solche Verwaltungsakte?

=> USt-Bescheide dauern meist - ich betone „meist“ - nicht lange. Ca. 2 bis 4 Wochen.

Sonnige Grüße und Glück auf!
e