Unterhalt & Steuern

Von: , Frage gestellt am Mo, 5. Jul 2010

Hallo,

Ex-Mann zahlt Unterhalt an Ex-Frau und setzt diesen über Anlage U von der Steuer ab. Die Ex-Frau wird dadurch zur Pflichtveranlagung, bei ihr ergibt sich eine Nachzahlung bei Einkommen- und Kirchensteuer.

Muss der Ex-Mann nur die eigentliche Nachzahlung der Einkommensteuer übernehmen, oder muss er der Ex-Frau auch den Steuerbetrag erstatten, den sie, ohne die zusätzlichen sonstigen Einkünfte durch den Unterhalt, bei der Veranlagung erstattet bekommen hätte?
Und wie schauts bei der Kirchensteuer aus – muss er auch hier die Nachzahlung übernehmen?

Gruß,
Markus

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
    Re: Unterhalt & Steuern

    oder muss er der Ex-Frau auch den
    Steuerbetrag erstatten, den sie, ohne die zusätzlichen
    sonstigen Einkünfte durch den Unterhalt, bei der Veranlagung
    erstattet bekommen hätte?
    Dieses, weil er ihr den kompletten Nachteil ersetzen muss Und wie schauts bei der Kirchensteuer aus – muss er auch hier
    die Nachzahlung übernehmen?
    Ja

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