Unterhalt & Steuern

Hallo,

Ex-Mann zahlt Unterhalt an Ex-Frau und setzt diesen über Anlage U von der Steuer ab. Die Ex-Frau wird dadurch zur Pflichtveranlagung, bei ihr ergibt sich eine Nachzahlung bei Einkommen- und Kirchensteuer.

Muss der Ex-Mann nur die eigentliche Nachzahlung der Einkommensteuer übernehmen, oder muss er der Ex-Frau auch den Steuerbetrag erstatten, den sie, ohne die zusätzlichen sonstigen Einkünfte durch den Unterhalt, bei der Veranlagung erstattet bekommen hätte?
Und wie schauts bei der Kirchensteuer aus – muss er auch hier die Nachzahlung übernehmen?

Gruß,
Markus

oder muss er der Ex-Frau auch den
Steuerbetrag erstatten, den sie, ohne die zusätzlichen
sonstigen Einkünfte durch den Unterhalt, bei der Veranlagung
erstattet bekommen hätte?

Dieses, weil er ihr den kompletten Nachteil ersetzen muss

Und wie schauts bei der Kirchensteuer aus – muss er auch hier
die Nachzahlung übernehmen?

Ja

owt