Hallo,
Ex-Mann zahlt Unterhalt an Ex-Frau und setzt diesen über Anlage U von der Steuer ab. Die Ex-Frau wird dadurch zur Pflichtveranlagung, bei ihr ergibt sich eine Nachzahlung bei Einkommen- und Kirchensteuer.
Muss der Ex-Mann nur die eigentliche Nachzahlung der Einkommensteuer übernehmen, oder muss er der Ex-Frau auch den Steuerbetrag erstatten, den sie, ohne die zusätzlichen sonstigen Einkünfte durch den Unterhalt, bei der Veranlagung erstattet bekommen hätte?
Und wie schauts bei der Kirchensteuer aus – muss er auch hier die Nachzahlung übernehmen?
Gruß,
Markus