Lohnsteuerkarte Minijob und Ferienjob

Hallo,

wenn man einen festen Minijob hat, bei dem man je nach Bedarf mal mehr und mal weniger verdient, im Durchschnitt etwa 250 Euro im Monat und dann einen Hiwi-Job an der Universität in den Semesterferien für 3 Monate (320€ im Monat) zusätzlich machen möchte, wie läuft das dann mit der Lohnsteuerkarte, wenn beide Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte möchten? Vom ersten Arbeitgeber zurückfordern oder eine zweite beantragen? Wenn man im Jahr durchschnittlich pro Monat nicht mehr als 400 Euro verdient, in einzelnen Monaten aber die 400 Euro Grenze überschreitet, muss man dann trotzdem Steuern zahlen?

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe
Ramona

Hallo,
es kommt nicht auf den Jahresverdienst an. Es wird das versteuert was in den einzelnen monaten über die 400 Eurogrenze gezahlt wird. Heißt z.B in 09/2010 250+350 - 600 Euro, ergo 200 Euro müssen versteuert werden.
Gruß Sunny

Moin,

Vom
ersten Arbeitgeber zurückfordern oder eine zweite beantragen?

=> ist es nun beim ersten AG ein Minijob im klassischen Sinne oder doch ein Job auf Steuerkarte?
Müsste man jetzt wissen, um die Frage zu beantworten.

Sonnige Grüße und Glück auf!
e

=> ist es nun beim ersten AG ein Minijob im klassischen Sinne
oder doch ein Job auf Steuerkarte?

Das Arbeitsverhätnis mit dem ersten AG besteht jetzt schon zwei Jahre und jedes Mal musste die Lohnsteuerkarte abgegeben werden. Nettolohn ist aber irgendwie auf der Abrechnung derselbe wie Bruttolohn, wird also nichts abgezogen und Lohnsteuererklärung wurde bisher auch noch nie gemacht…kenne mich mit der Thematik leider überhaupt nicht aus…

Wie sieht es eigentlich mit der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung aus? Da der Hiwi-Job auf 40Stunden pro Monat ausgelegt ist, werden 50 Arbeitstage in den 3 Monaten ja nicht überschritten, wäre das eine Möglichkeit? Das würde das Problem mit den 400Euro lösen, aber nicht mit der Lohnsteuerkarte oder sehe ich das falsch?

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Also ist es ein lohnsteuerpflichtiger „Hauptjob“ und damit wäre der andere Job ein Minijob, für den keine Steuerkarte abgegeben werden müsste.
Aber nun kommen wir zu deiner zweiten Antwort…
Siehe dort…

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/1__AN/No…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)

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=> wenn dem so ist, dann muss trotz allem eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI abgegeben werden. Ich vermute das ist auch der Grund, weshalb auch der zweite AG eine Steuerkarte will. Der möchte es wohl als kurzfristigen Job anmelden. Ist aber nicht tragisch, denn es würden keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Lohnsteuer eventuell. Kommt auf die Höhe des Lohns an.
So wie sich der Sachverhalt darstellt, sollte es aber möglich sein, im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Erstattung zu bekommen. Da man Lohn von zwei Arbeitgebern nebeneinander bezieht, muss sowieso eine Steuererklärung gemacht werden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Nö, wenn dann alles!
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/2 mehrere minijobs/mehrere minijobs.html)

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NÖ, es sind 2 Arbeitgeber also ist nur einer zu versteuern.
Gruß Sunny

Falsch…
Beide Jobs wären dann steuerpflichtig!
Sind zwei Minijobs zusammengerechnet worden und über der 400-Euro-Grenze, dann sind sie sozialversicherungspflichtig und somit auch steuerpflichtig.

Aber mal abgesehen davon liegt der Sachverhalt des UP ja sowieso ganz anders…

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und falls du es immer noch nicht glauben willst:
/t/mehrere-minijobs–2/5869097

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