Hallo Leute,
ich muss mein Weihnachtsgeld vom letzten Jahr zurückzahlen (ex-öffemtlicher Dienst). Die Rückzahlung ist sachlich auch berechtigt. Allerdings verlangt mein ex-AG (Freistaat Bayern) den Bruttobtrag abzüglich Sozialversicherungen zurück. Mit anderen Worten, ich soll auch zuviel abgeführte Lohnsteuer zurückzahlen.
Ich meine mich erinnern zu können, dass dies nicht zulässig ist, bzw. hier noch ein Muster-Verfahren anhängig ist. Im Archiv habe ich leider nichts gefunden, weiss-jemand-mehr?
Grüsse Rossi
???
Hi!
ich muss mein Weihnachtsgeld vom letzten Jahr zurückzahlen
(ex-öffemtlicher Dienst). Die Rückzahlung ist sachlich auch
berechtigt. Allerdings verlangt mein ex-AG (Freistaat Bayern)
den Bruttobtrag abzüglich Sozialversicherungen zurück. Mit
anderen Worten, ich soll auch zuviel abgeführte Lohnsteuer
zurückzahlen.
Moment: Sozialversicherung hat mit Steuern nix zu tun!
Ich meine mich erinnern zu können, dass dies nicht zulässig
ist, bzw. hier noch ein Muster-Verfahren anhängig ist. Im
Archiv habe ich leider nichts gefunden, weiss-jemand-mehr?
Grüsse Rossi
Es sieht normalerweise so aus, dass Du bei Rückzahlung den Nettobetrag zu zahlen hast! Die errechneten Steuern sowie die abgezogenen SV-Beiträge werden ja wieder erstattet, sodaß Deinem AG nicht mehr Kosten antstehen, als der Betrag, den Du seinerzeit bekommen hast!
Gruß
Guido
Im prinzip ja, aber
Hallo,
Moment: Sozialversicherung hat mit Steuern nix zu tun!
klar
Es sieht normalerweise so aus, dass Du bei Rückzahlung den
Nettobetrag zu zahlen hast!
Eben, ich sehe das auch so. Von mir wollen sie aber den Bruttobetrag, da eine Verrechnung bei den Steuern nicht möglich sei. (Ich habe jetzt meinen Wohnsitz in der Schweiz). Vielleicht liegt es daran, dass ich in d keine Steuern mehr zahle und hier auch keine Verrechnung mehr möglich ist.
Die errechneten Steuern
sowie die
abgezogenen SV-Beiträge werden ja wieder erstattet,
die SV-Beträge schon, die Steuern leider nicht.
sodaß
Deinem AG nicht mehr Kosten antstehen, als der Betrag, den Du
seinerzeit bekommen hast!
Das sieht der wohl leider anders.
Ich brauche also eine solide Argumentationshilfe, um den Verwaltungsapparat zu überzeugen, dass die Dienstanweisung, die eine Rückerstattung inkl. der Steuern vorsieht, rechtlich nicht haltbar ist.
Mir ist nämlich immer noch nicht klar, weshalb ich in 2000 Steuern für ein Gehalt zahlen soll, dass ich in 2001 zurückzahlen muss und dabei die Steuern ein zweitesmal (diesmal an den EX-AG) bezahlen soll. Eine Rückerstattung an mich im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs 2001 ist ebenfalls nicht möglich, da ich in D nicht mehr der Steuerpflicht unterliege.
Trotzdem danke für deine Hilfe
Rossi
Kompliziert,
…aber interessant (ok - für Dich wohl eher weniger)
Hi nochmal!
Es sieht normalerweise so aus, dass Du bei Rückzahlung den
Nettobetrag zu zahlen hast!Eben, ich sehe das auch so. Von mir wollen sie aber den
Bruttobetrag, da eine Verrechnung bei den Steuern nicht
möglich sei. (Ich habe jetzt meinen Wohnsitz in der Schweiz).
Vielleicht liegt es daran, dass ich in d keine Steuern mehr
zahle und hier auch keine Verrechnung mehr möglich ist.
Da Du nicht mehr bei dem AG beschäftigt bist, kannst Du den zurückgezahlten Betrag nur in Deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Rückzahlung wirkt sich nicht auf 2000 aus!
Das wäre der Normalfall - aber der greift bei Dir ja nicht!
Die errechneten Steuern
sowie die
abgezogenen SV-Beiträge werden ja wieder erstattet,die SV-Beträge schon, die Steuern leider nicht.
Hmmm - er hat recht, wenn er den um die SV-Beiträge geminderten Betrag zurückfordert. Die SV-Beiträge bekommt er von den Versicherungsträgern zurück! Allerdings hat er auch recht, wenn Du die Steuern zurückzahlen sollst!
Mir ist nämlich immer noch nicht klar, weshalb ich in 2000
Steuern für ein Gehalt zahlen soll, dass ich in 2001
zurückzahlen muss und dabei die Steuern ein zweitesmal
(diesmal an den EX-AG) bezahlen soll. Eine Rückerstattung an
mich im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs 2001 ist ebenfalls
nicht möglich, da ich in D nicht mehr der Steuerpflicht
unterliege.
Nun ja - Du zahlst ihm nicht die Steuern, sondern den „Bruttobetrag“ (ohne SV) zurück. Bezüge sind immer in dem Jahr zu versteuern, in dem sie fließen. Das gilt auch für negative Bezüge. Normalerweise könntest Du es über die Steuererklärung 2001 regeln, aber die machst Du ja nicht mehr.
Du könntest allerdings beim Finanzamt einen Verlustrücktrag beantragen, wenn Du in diesem Jahr keine Einkünfte hier in D hast! Das wäre dann quasi eine Korrektur der Einkommensteuer des letzten Jahres.
Vielleicht kannst Du auch einen Erlass der Lohnsteuer beantragen (da kenne ich mich aber nicht so toll aus - weiß nur, dass es sowas gibt)
Ich hoffe, Dir wenigstens ein bißchen geholfen zu haben
Gruß
Guido
Danke
Hallo,
Hmmm - er hat recht, wenn er den um die SV-Beiträge
geminderten Betrag zurückfordert. Die SV-Beiträge bekommt er
von den Versicherungsträgern zurück! Allerdings hat er auch
recht, wenn Du die Steuern zurückzahlen sollst!
Schade *g*
Du könntest allerdings beim Finanzamt einen Verlustrücktrag
beantragen, wenn Du in diesem Jahr keine Einkünfte hier in D
hast! Das wäre dann quasi eine Korrektur der Einkommensteuer
des letzten Jahres.
Das wäre einen Versuch wert!
Danke Dir
Rossi