Lohnabrechnung bei Jobwechsel unterm Monat

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer kündigt seinen Job zum 15. eines Monats. Er erhält von seinem Arbeitgeber, bei dem er bis zum 15. beschäftigt war, seine Lohnabrechnung. Das halbe Gehalt, das ihm zusteht, wurde ganz normal abgerechnet.
Wie sieht es jedoch bei dem neuen Arbeitgeber aus? Theoretisch können doch nicht zwei Gehälter getrennt abgerechnet werden, da dann ja Steuern gespart werden würden? Dem neuen Arbeitgeber muss doch eigentlich die Abrechnung vom Vorarbeitgeber vorgelegt werden, da sich die Steuerschuld ja vom Gesamtbrutto errechnet, oder nicht?

Grüße und Dank.

Moin,
klar können zwei Lohnabrechnungen erstellt werden. Es gibt die Lohnabrechnung von Arbeitgeber A bis zum 15. e.M. und von Arbeitgeber B die Lohnabrechnung ab dem 16. e.M.
Bei beiden ist das jeweils halbe Gehalt die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Und weil es dann so schön ist und bei beiden kein ganzer Monat berechnet wird, gilt die Tages-Lohnsteuertabelle. Da wird nicht an Steuern gespart.
Schöne Grüße
e

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo kann man denn so eine Tagestabelle einsehen?

Der Arbeitnehmer hat irgendwie den Eindruck, dass er zu viel Lohnsteuer gezahlt hat - bei einem halben Bruttomonatslohn von 900 Euro, einer Gewinnbeteiligung von 525 Euro und einer Urlaubsabgeltung von 429 Euro erscheinen ihm 308 Euro Lohnsteuer ein wenig viel, oder täuscht das?

Hallo,
welche Steuerklasse?
Kinder Ja oder Nein? Kinderfreibetrag?
Das sind Infos die gebraucht werden um dir zu sagen ob du zuviel gezahlt hast oder nicht.
Gruß Sunny

Kirchenzugehörigkeit wurde vergessen…
Mal abgesehen davon, dass hier FAQ1129 gilt, wurde hier nach der Tageslohnsteuertabelle gefragt. Und dann wäre noch mehr zu klären als Steuerklasse und Co., was definitiv gegen FAQ1129 verstoßen würde…

@leah:
Man müsste sich mal die Lohnabrechnung genau durchlesen, inklusive des Kleingedruckten, wie insbesondere die Gewinnbeteiligung und die Urlaubsabgeltung steuerlich und sozialversicherungstechnisch behandelt wurden. Hinter den Lohnarten tauchen meist Begriffe wie L, E oder S auf. Was die bedeuten, steht im Kleingedruckten. Dann wird vielleicht der Lohnsteuerabzug klarer.

Schöne Grüße
e