Einnahme Überschußrechnung Umstellung auf UST
Von: , Frage gestellt am Di, 3. Aug 2010
Kleinunternehmr C. ist ab 2009 umsatzsteuerplichtig (2008 noch ohne UST). Wie behandelt C. nun die UST-Zahlungen ans FA. und was soll mit den abgezogenen V-ST passieren. Vorher wurde ja alles Brutto gerechnet. Rechnet C. jetzt nur netto und die bezahlte monatl. UST ist eine Betriebsausgaben bzw. unter welcher Kostenart werden die gez. UST berechnet, sonstige Kosten? Sollen dann 2 EÜR erstellt werden, da ja einige Ausgaben u.a. auch ohne UST aufgeführt sind (Kauf PC von privat z.B.)
