ich weiß nicht direkt, ob das hier das richtige Brett dafür ist - aber eigentlich müssten doch hier genug Profis sitzen…
Ist es mir als Einzelunternehmung möglich, mir selber VL auszuzahlen?! Das ganze müsste ja über die Privatentnahme laufen, aber kann ich die da irgendwie geltend machen?!
VL werden durch die staatliche ArbeitNEHMERsparzulage
interessant. Bist Du Arbneitnehmer?
Geht also nicht.
Hallo Wolfgang,
soweit ich weiß, kann ich aber in einer GmbH mir über den Lohn VL abziehen lassen, oder nicht?! Demnach auch als Arbeitgeber, oder bin ich da falsch informiert?! Mir geht es hier zwar um die Einzelunternehmung, aber es hat mich verwundert, da ich der Meinung war, dass es bei einer GmbH möglich wäre…?!
bei der Einzelunternehmung ist der Inhaber automatisch der Arbeitgeber, bei der GmbH dagegen ist der geschäftsführende Gesellschafter ein Angestellter der GmbH. Daher kann er sich VL und Altersvorsorge wie ein AN ausbezahlen.
VL werden durch die staatliche ArbeitNEHMERsparzulage
interessant. Bist Du Arbneitnehmer?
Geht also nicht.
Hallo Wolfgang,
soweit ich weiß, kann ich aber in einer GmbH mir über den Lohn
VL abziehen lassen, oder nicht?! Demnach auch als Arbeitgeber,
oder bin ich da falsch informiert?! Mir geht es hier zwar um
die Einzelunternehmung, aber es hat mich verwundert, da ich
der Meinung war, dass es bei einer GmbH möglich wäre…?!
Hallo Jens,
eine GmbH ist eine juristische Person, deren Geschäftsführer ist Angestellter (und kann deshalb auch VL bekommen) der GmbH und wird von der Gesellschafterversammlung berufen. Es steht auf einem ganz anderen Blatt, daß Gesellschafter und Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein können.
Die Einzelunternehmung ist die Urform aller Unternehmen. Der persönlich unbeschränkt haftende Unternehmer ist nicht sein eigener Angestellter. Er ist Unternehmer mit Haut und Haar. Die Existenz der Firma ist sogar an sein Leben geknüpft. Die Defizite der Einzelfirma hat der Inhaber zu ersetzen, andererseits ist aber auch der gesamte Überschuß der Firma sein Unternehmerlohn. Das ist bei einer GmbH anders geregelt. Dort muß ein Geschäftsführergehalt festgelegt sein, das auch nicht nach Lust und Laune schwanken darf, etwa in Abhängigkeit von der Situation der Firma.
Wenn die GmbH ihrem Geschäftsführer VL gewährt, zahlt die Firma tatsächlich den Arbeitgeberzuschuß der VL an den Geschäftsführer, bzw. auf das Konto der gewählten Anlageform.
Der Einzelunternehmer würde den Arbeitgeberzuschuß nur von einer Tasche in die andere stecken. Du hättest nichts davon.