Muss ich Lohnsteuerausgleich machen?

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Aug 2010

Muss man einen Lohnsteuerausgleich machen?

Hallo, muss man für das Jahr 2009 einen Lohnsteuerausgleich machen? Jemand hat die Jahre davor immer Geld wieder bekommen, hat aber in 2009 viel Kurzarbeit mit drin. Seine Kollegen müssen teilweise mehrere Hundert Euro nachzahlen.
Meine Fragen dazu:
- Ist man verpflichtet eine zu machen?
- Was passiert wenn man keinen macht? (wird man geschätzt oder nur angeschrieben?)
- Ab wann ist das verjährt?

Vielen Dank im vorraus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Muss ich Lohnsteuerausgleich machen?

    Hallo, Hallo, muss man für das Jahr 2009 einen Lohnsteuerausgleich
    machen?
    Man kann gar keinen machen - der heißt nämlich schon lange Einkommensteuererklärung ;-) hat aber in 2009 viel Kurzarbeit mit drin. Seine Kollegen
    müssen teilweise mehrere Hundert Euro nachzahlen.
    Meine Fragen dazu:
    - Ist man verpflichtet eine zu machen?
    Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, damit ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (sog. Pflichtveranlagung). - Was passiert wenn man keinen macht? (wird man geschätzt oder
    nur angeschrieben?)
    Man wir erstmal angeschrieben und zur Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert.
    Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird man wahrscheinlich geschätzt; Evtl. kommen vorher auch Zwangsgeldandrohungen bzw. -festsetzungen. - Ab wann ist das verjährt?
    Vergiss es :-)
    Natürlich würde die Festsetzungsfrist in ein paar Jahren ablaufen, aber Lohnersatzleistungen werden mittlerweile elektronisch ans Finanzamt übermittelt, die Datenbestände werden regelmäßig ausgewertet.

    Also leider: Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenns auf Grund des Progressionsvorbehaltes (Lohnersatzleistungen werden etwas anders gehandhabt als "normale" Einkünfte) wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommt.

    Gruß,
    Markus

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