Re: Muss ich Lohnsteuerausgleich machen?
Hallo,
Hallo, muss man für das Jahr 2009 einen Lohnsteuerausgleich
machen?
Man kann gar keinen machen - der heißt nämlich schon lange Einkommensteuererklärung ;-)
hat aber in 2009 viel Kurzarbeit mit drin. Seine Kollegen
müssen teilweise mehrere Hundert Euro nachzahlen.
Meine Fragen dazu:
- Ist man verpflichtet eine zu machen?
Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, damit ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (sog. Pflichtveranlagung).
- Was passiert wenn man keinen macht? (wird man geschätzt oder
nur angeschrieben?)
Man wir erstmal angeschrieben und zur Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert.
Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird man wahrscheinlich geschätzt; Evtl. kommen vorher auch Zwangsgeldandrohungen bzw. -festsetzungen.
- Ab wann ist das verjährt?
Vergiss es :-)
Natürlich würde die Festsetzungsfrist in ein paar Jahren ablaufen, aber Lohnersatzleistungen werden mittlerweile elektronisch ans Finanzamt übermittelt, die Datenbestände werden regelmäßig ausgewertet.
Also leider: Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenns auf Grund des Progressionsvorbehaltes (Lohnersatzleistungen werden etwas anders gehandhabt als "normale" Einkünfte) wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommt.
Gruß,
Markus