Fragen zur Gründung als Freiberufler

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Aug 2010

Hallo liebes Foris,
ich habe folgende Fragen rund um die Freiberufliche Tätigkeit:

- eine Liste dessen, was ein Freiberufler steuerlich abziehen kann
- Rechte und Pflichten eines Freiberuflers (grob), insbesondere für den Fall: freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit neben Vollzeitbeschäftigung als Angestellte
- wie weit man Anschaffungen, die vor dem Beginn/der Anmeldung beim Finanzamt der freiberuflichen Tätigkeit anfielen, steuerlich geltend machen kann (z.B. bei Beginn 1.10.2010) sowie wie lange danach Anschaffungen als Gründungskosten gelten
- was man evtl. noch wissen sollte...?

kennt ihr entweder kompetente, aktuelle websites oder könnt mir da zu selbst etwas sagen?

Vielen Dank!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Fragen zur Gründung als Freiberufler

    Hallo liebes Foris,
    ich habe folgende Fragen rund um die Freiberufliche Tätigkeit:

    - eine Liste dessen, was ein Freiberufler steuerlich abziehen
    kann
    Alles was betrieblich veranlasst ist. - Rechte und Pflichten eines Freiberuflers (grob),
    insbesondere für den Fall: freiberufliche Tätigkeit als
    Nebentätigkeit neben Vollzeitbeschäftigung als Angestellte
    Steuerliche Pflichten? - wie weit man Anschaffungen, die vor dem Beginn/der Anmeldung
    beim Finanzamt der freiberuflichen Tätigkeit anfielen,
    steuerlich geltend machen kann (z.B. bei Beginn 1.10.2010)
    Komplett sowie wie lange danach Anschaffungen als Gründungskosten
    gelten
    Gründungskosten sind Betriebsausgaben wie alle anderen Ausgaben auch.





    kennt ihr entweder kompetente, aktuelle websites oder könnt
    mir da zu selbst etwas sagen?
    Eine Steuerliche Beratung ist gut investiertes Geld, und ist eine Betriebsausgabe.

    • Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Fragen zur Gründung als Freiberufler

      Hallo Clematis,

      Steuerliche Pflichten?
      gerne auch darüber hinaus, aber das wäre sicher ein anderes Forum. Also Ja.
      Komplett
      hm. was ist mit komplett genau gemeint? Gründungskosten sind Betriebsausgaben wie alle anderen
      Ausgaben auch.
      d.h. wann immer man sich zeitlich darum kümmert, z.B. um Werbung? Eine Steuerliche Beratung ist gut investiertes Geld, und ist
      eine Betriebsausgabe.
      Klar. Ist dies denn vor Beginn notwendig? Oder erst bei Jahresbeginn 2011, wenn die Steuererklärung anfällt?

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Fragen zur Gründung als Freiberufler

        Hallo,

        sieh Dich doch hinsichtlich der von Dir gewünschten Informationen im Archiv und den aktuellen Beiträgen des Brettes "Existenzgründung" um. Dort findest Du sehr viele hilfreiche Informationen zur Gründung.

        Viele Grüße
        Eve*

        • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Fragen zur Gründung als Freiberufler

          Hallo Eve,


          es ist doch aber viel bequemer, sich die Fragen im Block beantworten zu lassen - da muss SpanishWoman nicht selbst fündig werden. Ich dachte immer Freelancer haben eine besondere Motivation in dieser Hinsicht, müssen sie wohl auch, anderfalls werden sie es wohl nicht schaffen und weiter solche Fragen stellen....

          Freundliche Grüße
          CupidoVienna

      • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Fragen zur Gründung als Freiberufler


        Steuerliche Pflichten?
        gerne auch darüber hinaus, aber das wäre sicher ein anderes
        Forum. Also Ja.
        Das sprengt den Rahmen. Das bitte mit einem StB abklären!
        Komplett
        hm. was ist mit komplett genau gemeint?
        Alles was betrieblcih verursacht ist! Gründungskosten sind Betriebsausgaben wie alle anderen
        Ausgaben auch.
        d.h. wann immer man sich zeitlich darum kümmert, z.B. um
        Werbung?
        Ja Eine Steuerliche Beratung ist gut investiertes Geld, und ist
        eine Betriebsausgabe.
        Klar. Ist dies denn vor Beginn notwendig? Oder erst bei
        Jahresbeginn 2011, wenn die Steuererklärung anfällt?
        Noch VOR Beginn der Tätigkeit!

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