Als Österreicher in Deutschland leben

Von: , Frage gestellt am Sa, 21. Aug 2010

Hallo,
Wer als Österreicher seine Ausbildung in Deutschland -als Grenzgänger- macht, tätigt seine Abgaben wie bspw. SV in Österreich. Gehen bei einem Umzug, bei dem Deutschland als Hauptwohnsitz gilt, die Abgaben dann an Deutschland? Wie ist es bei einem eingetragenen Zweitwohnsitz in Deutschland?

Und wo muss man dann Wohngeld/Wohnbeihilfe beantragen?
Danke für Eure Hilfe!!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Grenzgänger Österreich

    Hi, Wer als Österreicher
    Staatsangehörigkeit ist im Steuerrecht egal seine Ausbildung in Deutschland -als
    Grenzgänger- macht,
    also Ausbildung in Deutschland, Wohnsitz in Österreich, tägliche Heimkehr
    => Versteuerung in Österreich




    tätigt seine Abgaben wie bspw. SV in
    Österreich.
    Sozialversicherung hat eigene Spielregeln. Dies ist das Brett für Steuerrecht.



    Gehen bei einem Umzug, bei dem Deutschland als
    Hauptwohnsitz gilt,
    Wohnsitz in Deutschland führt in der Regel zu unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Eine nichtselbständige Tätigkeit in Deutschland ist dann in Deutschland zu versteuern.



    die Abgaben dann an Deutschland?
    Im Brett Steuerrecht gibt es keine Anworten zum Sozialversicherungsrecht.

    Wenn es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt, ist es mE kein Fall der Einstrahlung
    http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&h...

    so dass in Deutschland ganz normal Sozialversicherung anfällt. Aber das kann die jetzige Kasse sicher besser beantworten.

    http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&h...



    Wie ist
    es bei einem eingetragenen Zweitwohnsitz in Deutschland?
    Das ist Melderecht und für das Steuerrecht nicht relevant. Je nach Konstellation kann es darauf ankommen, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist.
    Und wo muss man dann Wohngeld/Wohnbeihilfe beantragen?
    Das ist auch keine Frage zum Steuerrecht!

    Wie wäre es, mal bei der Gemeinde, in der man lebt oder zu leben beabsichtigt, zu fragen?

    und das gilt noch
    http://www.wer-weiss-was.de/article/2044768

    wobei man § 1 Abs. 3 EStG nicht braucht, damit unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, wenn in Deutschland ein Wohnsitz vorliegt.

    Schöne Grüße
    C.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!