kann ein Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften nur mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, die 2008/2009 erzielt wurden (Anl. SO) verrechnet werden oder auch mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften, die in 2009 getätigt wurden?
Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€
Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€
Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?
Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€
ich nehme an, festgestellt zum 31.12.2007
Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€
wie jetzt ? 2008 oder 2009 ?
Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag
von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen
Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?
es können nur die gewinne aus verkäufen mit dem verlustvortrag verrechnet werden.
Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€
ich nehme an, festgestellt zum 31.12.2007
Nein, verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2008.
Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€
wie jetzt ? 2008 oder 2009 ?
2008/2009 soll bedeuten, dass die Wertpapiere 2008 gekauft und 2009 innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft wurden.
Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag
von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen
Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?
es können nur die gewinne aus verkäufen mit dem verlustvortrag
verrechnet werden.
Die 8000€ sollen Gewinne aus Wertpapierverkäufen in 2009 sein (Zeile 8 KAP).
es bleiben also zum 31.12.2009 10T rest übrig…
Wieso bleiben 10000€ übrig, wenn die Gewinne von insgesamt 18000€ mit dem Verlustvortrag verrechnet werden können?
Beispiel:
Verlustvortrag aus WP-Geschäften: 20000€
ich nehme an, festgestellt zum 31.12.2007
Nein, verbleibender Verlustvortrag auf den 31.12.2008.
Gewinne aus WP-Geschäften 2008/2009 (Anl. SO): 10000€
wie jetzt ? 2008 oder 2009 ?
2008/2009 soll bedeuten, dass die Wertpapiere 2008 gekauft und
2009 innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder
verkauft wurden.
Gewinne aus Kapitalerträgen 2009 (Anl. KAP) : 8000€
Würden in diesem Fall vom FA 18000€ mit dem Verlustvortrag
von 20000€ verrechnet werden müssen, mit einem neuen
Verlustvortrag von 2000€ oder nur
10000€ mit einem neuen Verlustvortrag von 10000€?
es können nur die gewinne aus verkäufen mit dem verlustvortrag
verrechnet werden.
Die 8000€ sollen Gewinne aus Wertpapierverkäufen in 2009 sein
(Zeile 8 KAP).
aha… o.k.
es bleiben also zum 31.12.2009 10T rest übrig…
Wieso bleiben 10000€ übrig, wenn die Gewinne von insgesamt
18000€ mit dem Verlustvortrag verrechnet werden können?