Was mich in dem Fall mehr interessieren würde, ist die Forderung überhaupt rechtens? Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, muss eine gültige Forderung für Nebenkosten doch innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden, da sie ansonsten verjährt.
richtig gewesen wäre die Buchung einer entsprechenden Rückstellung per 31.12.2008 (falls Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr), so daß aus der Rechnung nur noch allfällige Differenzen gegen Aufwand und die Vorsteuer (so man hat) gegen Vorsteuer zu buchen sind.
Falls die Nebenkosten genau bezifferbar sind - und das ist eigentlich nur dann nicht der Fall, wenn Heizkosten enthalten sind - wäre der Ausweis als Verbindlichkeiten ästhetisch netter.
Was in 2008 versäumt wurde, sollte sinnvollerweise für 2009 und 2010 in 2010 nachgeholt werden: Die Perspektive des HGB ist immer pessimistisch.