Hallo, Unternehmer G. kauft einen gebraucht PC zwischen 150-410€. Kautdatum Barzahlung ist z.B. der 16.12.2009. Kann er diesen noch für die 2 Wochen Abschreiben (also für 2009)? Wenn ja, muß er das Anteilig tun? Auf 5 Jahre wäre ja richtig oder?
Hallo, Unternehmer G. kauft einen gebraucht PC zwischen
150-410€. Kautdatum Barzahlung ist z.B. der 16.12.2009. Kann
er diesen noch für die 2 Wochen Abschreiben (also für 2009)?
klar
Wenn ja, muß er das Anteilig tun? Auf 5 Jahre wäre ja richtig
oder?
wie schaut es denn bei Gütern aus die nur kurzfristig
gebraucht werden. Angenommen der Unternehmer kauft
ein Wirtschaftsgut das dann wieder in 2-3 Monaten verkauft
wird. Das kann man doch dann nicht Abschreiben oder?