Schade…
Sind eure Aussagen fundiert?
Ich habe im Netz viel darüber gelesen. Allerdings sagen die Einen man könne die Pendlerpauschale ansetzen, die Anderen sagen dass man nichts geltend machen kann.
Taxman hat beim Ausfüllen der Anlage N auch keine Hinweise geliefert die Klarheit bringen könnten.
Man muss dort lediglich angeben ob man mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fährt oder mit dem Firmenwagen - da wird kein Unterschied gemacht.
Allerdings soll man dann trotzdem bei Taxman die Kilometer usw. angeben…
Alles sehr undurchsichtig.
Ich habe im Netz viel darüber gelesen. Allerdings sagen die
Einen man könne die Pendlerpauschale ansetzen, die Anderen
sagen dass man nichts geltend machen kann.
Nur weil was im Netz steht, muss es noch lange nicht stimmen.
Wer ständig wechselnde Einsatzorte hat, fährt nicht zur Arbeitsstätte, hat also auch keine Fahrten Wohnung-Arbeit. Der versteuert dementsprechend diese Fahrten nicht, und kann sie auch nicht mit der Entfernungspauschale ansetzen.