Außergewöhnliche Belastung / Krankheitskosten

Ich möchte gern wissen, ob Krankheitskosten nur in dem Jahr angesetzt werden können, wo sie entstanden sind oder ob längere Fristen gelten. Wo kann man darüber nachlesen ?
Danke.

Hi Robin,

Krankheitskosten können nicht unbedingt in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie entstanden sind, sondern in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden.
Nachzulesen in § 11 des Einkommensteuergesetzes.

gruß

peter