Wenn ein Arbeitnehmer im Kalederjahr 2009 Kindergeld erhielt, das betr. Kind jedoch im September 2009 28 Jahre alt wurde (Student, Wehrdienst geleistet, daher Kindergeld bis 27 + Wehrdienstzeit), muss mit der Steuererklärung die Anlage Kind abgegeben werden oder kann das Kind aufgrund des Alters nicht berücksichtigt werden (ist also dann das Kindergeld irrelevant)?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!