Ansparabschreibung

Hallo an alle Steuerkundigen (und -unkundigen),

wann lohnt sich den eine Ansparabschreibung? Und wie wirkt die sich aus?

Vielen Dank für Eure Antworten sagt

Friedrich

hi friedrich,

die ansparabschreibung nach § 7g ist eine quasi gewinnverlagerung und lohnt immer genau dann, wenn du NICHT jedes jahr die selben gewinne machst.

machst du immer jedes jahr 50.000,- stpfl. gewinn, bringt dir die ansparrücklage nur einen zinsgewinn (du zahlst im einen jahr weniger steuern, die du im naechsten fast wieder mehr zahlst), das kann man dann im einzelfall genau ausrechnen!

wenn du nun aber ev. folgende gewinne hast

'00 80.000,-
'01 40.000,- und
'02 30.000,- absehbar, weil irgendwas schief läuft, du machst nun in 01 (oder auch ggf. später) eine anschaffung, kannst du in 00 gewinnmindernd buchen

bsp. für oben, es ist geplant in 02 eine grosse maschine zu kaufen, AK 40.000,- DM netto. nun kannst du nach altem recht 50% der ak ansparabschreiben, bedeutet du buchst 20.000,- in 01 gewinnmindernd und bei anschaffung machst du das rückgaengig.

bedeutet folgende gewinne:

'00 80.000 - 20.000 = 60.000,-
'01 40.000,-
'02 30.000 + 20.000 = 50.000,-

in der summe genausoviel gewinn, durch die progression im steuertarif machst du aber einen gewinn (abgesehen davon, das der steuertarif auch insgesamt geringer wird).

bsp. für die 80.000 gewinn wären in 00 eigentlich 20.000,- steuer fällig gewesen. für 60.000,- zahlst du aber nur 12.000,-
macht ersparnis von 8.000,- DM

in 01 bleibst wie bisher
in 02 haettest du bei 30.000,- sagen wir kanpp 5.000,- steuer gezahlt, durch die auflösung zahlst du nun aber 10.000,- macht also 5.000,- mehr, auf die 3 jahre gesehen aber immernoch 3.000,- gespart!

(zahlen waren nun aber alle hypothetisch ums zu verdeutlichen!)

früher waren 50% weil: max. degr. AfA 30% + sonder-Afa 20%
wären also nach auflösung und höchstmöglicher AfA nichts übrig geblieben.

nach neuem recht nur noch 40% ansparrückl. weil ja auch nur noch max. 20% degr. AfA !!!

im jahr der anschaffung soll sich diese also steuerlich nicht auswirken, dafür vorverlagert in jahren, die steuerlich besser waren…

ansparrücklage bringt natuerlich nichts, wenn du im jahr der anschaffung viel gewinn hast und vorher fast nichts. das wäre dann fatal!!!

ich hoffe der kurze überblick reicht, wenn nicht, suche mal im archiv hier im brett, da hatte ich schonmal einen längeren artikel dazu gehabt …

also, viel spass mit dem steuerrecht wünscht

showbee

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Hallo!

Die Ansparabschreibung (Rücklagenbildung) ist auch Voraussetzung für die spätere Inanspruchnahme der Sonderabschreibung §7gEStG zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe!

Ciao!
Nemo

hi nemo,

erst für anschaffungen ab 2001!

bye
showbee

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…erst für anschaffungen ab 2001!

Hallo Showbee!

Wir reden vermutlich beide vom Abschluß 2000, daher meine Frage:

WANN wird denn die Rücklage gebildet?

  • Antwort a) Nach der Anschaffung?
  • Antwort b) Vor der Anschaffung?
    Denk mal drüber nach … :wink:

Ciao!
Nemo

ja mei nemo,

das ist mir doch klar wie klossbrühe!
es geht einfach darum, das man für wirtschaftsgüter die in 2000 angeschafft wurden, die sonder-afa ansetzen kann, OHNE in 1999 oder früher eine ansparrücklage gebildet zu haben.

aber anschaffungen in 2001 ff. MUSS, wenn man die sonder-afa in anspruch nehmen will, vorher (also 2000 und früher) die ansparrücklage gebildet worden sein. macht dann naehmlich durch die auflösung der rücklage im jahr der anschaffung weniger afa-potenzial --> gut für den staat!

also, wer in 200EINS was anschaffen will und für dieses gut sonder-afa (max. 20%) haben will, der MUSS spätestens im 2000er abschluss eine ansparrücklage bilden.

im übrigen habe ich erst letztens eine alte kamelle aus 1997 bearbeitet …

grüsse dem nemo
(geh nicht unter)

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