Arbeitgeberdarlehen (?)

Hallo zusammen,
ein Freund meines Vaters wurde 96 in „Vorruhestand“ geschickt u. erhielt v. seinem Arbeitgeber daher einen Betrag v.DM 21.000,-. Dieser Betrag wurde in seiner letzten Lohnabrechnung der LSt unterworfen und wurde ihm dafür gewährt daß er seinen Lebensunterhalt finanzieren kann solange er kein Arbeitslosengeld erhält (Sperrzeit). Es wurde von vornherein vereinbart, daß dieser Betrag nach 4 Jahren zurückzuzahlen ist. Im Jahr der Rückzahlung sollte dieser Betrag steuermindernd geltend gemacht werden. Nun hat er jedoch nur noch Renteneinkünfte, die ja bekanntlich nur noch mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind. Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld. Der erhoffte Steuervorteil verpufft in voller Höhe.
Nach meiner Einschätzung dürfte die Versteuerung des Betrages im Jahr 1996 zu Unrecht erfolgt sein, da es sich aufgrund der Rückzahlungsklausel, doch wohl eher um ein Arbeitgeberdarlehen handelt. In diesem Fall wäre lediglich der Zinsvorteil die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.

HABT IHR IDEEN WIE DEM ARMEN KERL ZU HELFEN IST ?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Tom

showbee ? ? ?
Hey Showbee,

mein Weltbild wackelt. Eine, so finde ich, recht schwierige Steuerrechtsfrage und „Showbee“ kann keine Hilfestellung leisten ? Schick doch mal ne Antwort über Deine Einschätzung des Falls.

Danke

Tom

hi tom the tigger,

habs vergessen, wollte schonmal nachlesen, machs nachher mal offline…

bis dembald hier an der stelle

der showbee

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hi tom,

ein sehr verzwacktes ding ist das. warum habt ihr das ding nicht gleich als darlehen ausweisen lassen? so ist es in der lohnbuchhaltung des arbeitgebers wie eine abfindung behandelt worden. um ehrlich zu sein, wüsste ich auch nicht, inwieweit sich die rückzahlung von lohn an den arbeitgeber steuermindern auswirken solle???

aber weiter. zu prüfen wäre nun, ob der arbeitgeber im nachhinein die sache als darlehen umbuchen kann und der einkommensteuerbescheid 96 diesbezüglich geändert werden kann. das problem ist natuerlich, das hier nicht nur der von dem papa zu ändern wäre, sondern auch der des arbeitgebers.

ggf. der papa hat die einkommensteuererklärung im jahre 1997 abgegeben, setzt also der begin der festsetzungsfrist für diese steuer mit ablauf von 1997 ein. die frist endet demzufolge 4 kalenderjahre später am 31.12.2001. ich denke eine änderung kommt, wenn dann nur nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in betracht:

„Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
1.[…]
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führung und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die neuen Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.“

das steht aber auf sehr wackligen füssen, weil ich denke ihn trifft hier grobes verschulden (er wusste ja vom Lohnsteuerabzug)…

wenn die sache als „Darlehen“ gezahlt wurde und das auch noch schriftlich festgehalten, ist es mir unverständlich, wieso der arbeitgeber es überhaupt dem lohnsteuerabzug unterwarf. er musste eigentlich nur einen etwaigen zinsvorteil versteuern (soweit der zinssatz glaub ich unter 5,5% lag und der zinsvorteil in der summe über 2.000,-DM lag - hier bin ich mir nicht so sicher…).
die finanzverwaltung wird sich sicherlich querstellen i.s. änderung bescheid von 96. vielleicht hat dazu hier im forum noch jemand anderes eine meinung.

sicherlich kommt es aber auf eine gütliche einigung zwischen dem papa deines freundes und seinem ex-arbeitgeber an, denn ich denke beide trifft schuld an der misere. ich kenn diesen vertrag nicht, vielleicht stand da ja auch schon drinn „Lohnsteuerabzug im Jahr der Auszahlung und steuerlich Vergünstigung im Jahr der Rückzahlung“, das wäre natuerlich beiden vertragsparteinen anzulasten…

um wieviel steuer geht es denn genau? bei einer übergangszahlung von 21 TDM, sicherlich für die 3 monate, hat er also für 84TDM steuer gezahlt anstatt für 63TDM. abzueglich allerhand (werbungskosten, vorsorgeaufwendungen etc.) sagen wir also grob statt 50TDM zu versteuerndes einkommen ca. 70TDM. das waren in 1996 (grundtabelle) knapp 7TDM… vielleicht mindert man dahingehend die vereinbarten zinsen???

naja, versuchs halt einmal, besser ist allerdings der gang zum steuerberater oder rechtsanwalt mit dem vertrag, derjenige kann dann eher feststellen, wer hier was falsch gemacht hat.

tja, leider nichts konkretes, aber trotzdem ein schönen ostermontag

wünscht der

showbee

p.s. manchmal sind dem showbee gleich auf anhieb fragen auch zu schwierig um sie gleich postwendend zu bearbeiten :wink: - also, lass dein weltbild wieder in die angeln zurückkehren!

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DANKE - showbee ! ! !
Hallo Showbee,

mein Weltbild ist wieder voll in Ordnung.
Danke für Deine schnelle Antwort.

Tom