hi tom,
ein sehr verzwacktes ding ist das. warum habt ihr das ding nicht gleich als darlehen ausweisen lassen? so ist es in der lohnbuchhaltung des arbeitgebers wie eine abfindung behandelt worden. um ehrlich zu sein, wüsste ich auch nicht, inwieweit sich die rückzahlung von lohn an den arbeitgeber steuermindern auswirken solle???
aber weiter. zu prüfen wäre nun, ob der arbeitgeber im nachhinein die sache als darlehen umbuchen kann und der einkommensteuerbescheid 96 diesbezüglich geändert werden kann. das problem ist natuerlich, das hier nicht nur der von dem papa zu ändern wäre, sondern auch der des arbeitgebers.
ggf. der papa hat die einkommensteuererklärung im jahre 1997 abgegeben, setzt also der begin der festsetzungsfrist für diese steuer mit ablauf von 1997 ein. die frist endet demzufolge 4 kalenderjahre später am 31.12.2001. ich denke eine änderung kommt, wenn dann nur nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in betracht:
„Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
1.[…]
2. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führung und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die neuen Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden.“
das steht aber auf sehr wackligen füssen, weil ich denke ihn trifft hier grobes verschulden (er wusste ja vom Lohnsteuerabzug)…
wenn die sache als „Darlehen“ gezahlt wurde und das auch noch schriftlich festgehalten, ist es mir unverständlich, wieso der arbeitgeber es überhaupt dem lohnsteuerabzug unterwarf. er musste eigentlich nur einen etwaigen zinsvorteil versteuern (soweit der zinssatz glaub ich unter 5,5% lag und der zinsvorteil in der summe über 2.000,-DM lag - hier bin ich mir nicht so sicher…).
die finanzverwaltung wird sich sicherlich querstellen i.s. änderung bescheid von 96. vielleicht hat dazu hier im forum noch jemand anderes eine meinung.
sicherlich kommt es aber auf eine gütliche einigung zwischen dem papa deines freundes und seinem ex-arbeitgeber an, denn ich denke beide trifft schuld an der misere. ich kenn diesen vertrag nicht, vielleicht stand da ja auch schon drinn „Lohnsteuerabzug im Jahr der Auszahlung und steuerlich Vergünstigung im Jahr der Rückzahlung“, das wäre natuerlich beiden vertragsparteinen anzulasten…
um wieviel steuer geht es denn genau? bei einer übergangszahlung von 21 TDM, sicherlich für die 3 monate, hat er also für 84TDM steuer gezahlt anstatt für 63TDM. abzueglich allerhand (werbungskosten, vorsorgeaufwendungen etc.) sagen wir also grob statt 50TDM zu versteuerndes einkommen ca. 70TDM. das waren in 1996 (grundtabelle) knapp 7TDM… vielleicht mindert man dahingehend die vereinbarten zinsen???
naja, versuchs halt einmal, besser ist allerdings der gang zum steuerberater oder rechtsanwalt mit dem vertrag, derjenige kann dann eher feststellen, wer hier was falsch gemacht hat.
tja, leider nichts konkretes, aber trotzdem ein schönen ostermontag
wünscht der
showbee
p.s. manchmal sind dem showbee gleich auf anhieb fragen auch zu schwierig um sie gleich postwendend zu bearbeiten
- also, lass dein weltbild wieder in die angeln zurückkehren!
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