Gewerbesteuerersparnis

Von: , Frage gestellt am Fr, 13. Apr 2001

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe folgende Frage:

In einem Fortbildungsseminar wurde uns erklärt, daß ein Gesellschafter (Besitzer) einer Kapitalgesellschaft die Gewerbesteuer seiner GmbH/AG in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen kann und somit die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von ca. 360 eigentlich wieder vollständig zurückfliesst.

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich aber nur auf die Gewerbesteuerentlastung bei Einzelfirmen und Personengesellschaften gestossen.

Was gilt den nun? Kann ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft die Gewerbesteuer auch absetzen?

Danke für Eure Antworten sagt schon im Voraus

Friedrich

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Gewerbesteuerersparnis

    In einem Fortbildungsseminar wurde uns erklärt, daß ein
    Gesellschafter (Besitzer) einer Kapitalgesellschaft die
    Gewerbesteuer seiner GmbH/AG in seiner persönlichen
    Einkommensteuererklärung geltend machen kann und somit die
    Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von ca. 360 eigentlich
    wieder vollständig zurückfliesst.
    Hi Friedrich,

    in § 35 EStG heißt es:

    "(1) Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der § 34f und § 34g, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt,

    1. bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 3 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden;

    2. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags. "

    Dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mangelt es aber an Einkünften aus Gewerbebetrieb - er erzielt als Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Damit scheidet § 35 für den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bezüglich der Gewerbesteuer der Kapitalgesellschaft aus.


    MfG
    Undine

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