Re: Gewerbesteuerersparnis
In einem Fortbildungsseminar wurde uns erklärt, daß ein
Gesellschafter (Besitzer) einer Kapitalgesellschaft die
Gewerbesteuer seiner GmbH/AG in seiner persönlichen
Einkommensteuererklärung geltend machen kann und somit die
Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von ca. 360 eigentlich
wieder vollständig zurückfliesst.
Hi Friedrich,
in § 35 EStG heißt es:
"(1) Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der § 34f und § 34g, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt,
1. bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 3 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden;
2. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 um das 1,8fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags. "
Dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mangelt es aber an Einkünften aus Gewerbebetrieb - er erzielt als Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Damit scheidet § 35 für den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bezüglich der Gewerbesteuer der Kapitalgesellschaft aus.
MfG
Undine