Hallo an alle Experten und Interessierten,
Obwohl nun sicher zum 100. Mal gestellt, wieder mal eine Fragestellung zur akuellen Lage bei der Versteuerung von Firmenwagen in 2010 (da waren imo in 2009 einige Änderungen in der Bewertung/Vorgehensweise durch die Finanzverwaltung):
Die Sachlage:
- Arbeitnehmer X bekommt einen Firmenwagen gestellt (Leasing mit km-Begrenzung 20000), eine Nutzungsvereinbarung mit dem AG existiert.
- die Abrechnung erfolgt nach 1% Regelung einschl. Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
gemäß Nutzungsvereinbarung
- ist die Anzahl der Privat-km auf 7500 p.a. beschränkt, was darüber hinaus geht, muß dem AG mit 0,17 EUR/km gegen Rechnung und Aufrechnung gegen den geldwerten Vorteil erstattet werden.
- X muß für einige selbstgewählte (zusätzliche) Ausstattungsmerkmale dem Arbeitgeber den anteiligen Bruttolistenpreis im Jahr der Anschaffung erstatten (auch gegen „ordentliche“ Rechnung)
Nun die Fragestellungen:
- Listenpreis für die Anwendung der 1% Regel:
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Sind beim Listenpreis hier die selbstgezahlten Ausstattungsmerkmale herauszurechnen, wenn ja, auch in allen Nutzungsjahren des Autos ?
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m.E. gehören 1 Satz Winterreifen und Telefon/Freisprecheinrichtung nicht zur Sonderausstattung und sind demzufolge nicht ein- sondern herauszurechnen (ich meine daß irgendwo unter „Aktuelle Urteile“ gelesen zu haben, kann es aber nicht mehr wiederfinden …)
- Da sich der AG der Fahrtenbuch-Methode / Vollkosten-Rechnung beharrrlich wiedersetzt (wozu er berechtigt ist) steht für X die Frage
- sind bei der Berechnung der für die Anwendung der 1% Regelung erforderlichen mindestens 50%igen betrieblich bedingten Nutzung die Fahrten Wohnung-Arbeitsstelle privat oder dienstlich veranlaßt ?
- was passiert steuerlich, wenn am Ende eines Steuerjahres die 50%ige betriebliche Nutzung unterschritten wird (es muß trotzdem vom AG ein Fahrtenbuch geführt werden, aber vor allem für den Nachweis der gefahrenen Privat-km) ?
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Bei einer Beschädigung des Fahrzeugs (Fremdverschulden / Vandalismus) unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze erwartet der AG die Bezahlung des Schadens durch den AN.
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Für verschiedene Betriebskosten (z.B. Wagenwäsche, Innenreinigung) erwartet der AG ebenfalls eine Selbstübernahme durch den AN, ebensowie die Übernahme der Spritkosten für Privatfahrten.
(3. und 4. sind in der oben erwähnten Nutzungsvereinbarung nicht explizit geregelt)
Ich hoffe, ich bin in allem präzise gewesen und freu mich auf eure Antworten
LG
Jogyi