Großeltern als Kinderbereuung

Hi
Sei Anfang des Jahres bin ich Arbeitslos. Meine Frau ist weiter Berufstätig. Vom Arbeitsamt bekomme ich zusätzlich zum Unterhaltsgeld - ich mache eine Fortbildung - einen Zuschuß zu den Kinderbetreuungskosten.
Bislang habe ich meine Eltern für die Betreuung meiner drei Kinder (6/9/11 Jahre) nach der Schule /Kindergarten „bezahlt“ ohne dafür irgendetwas rechtliches zu beachten. Sie haben einfach von mir Monatlich 500 DM bekommen. Nun habe ich diese 500 DM beim Arbeitsamt angegeben, um wie gesagt einen Zuschuß zu den Kinderbetreuungskosten zu bekommen.
Was auch geklappt hat.
Meine Eltern sind beide Rentner und haben neben ihrer Rente kein Einkommen.
Ich habe mir also von meiner Mutter auf Raten des Finanzamts die Lohnsteuerkarte geben lassen.

Was kommt jetzt weiter auf mich zu?
Am Ende des Jahres muß ich also meiner Mutter die Einkünfte auf der Lohnsteuerkarte bescheinigen. Wen ich das richtig verstanden hab. Und dann??
Ich muß ? oder darf ? dann meine Kosten bei der Steuererklärung auch angeben.
Aber ist das alles?
Muß ich als „Arbeitgeber“ keinen anderen Papierkram erledigen?
Wie ist das mit Sozialabgaben für meine Mutter und Steuer?
Sollte das tatsächlich so einfach sein?
Ich kann es fast nicht glauben.
Für jeden Rat dankbar
Jacob

Für jeden Rat dankbar
Jacob

Hi Jacob,

Du bist sehr unbedarft, was das ganze angeht.
Der einzige Rat für Dich ist:
Nimm professionelle Hilfe in Anspruch!
Geh zu einem StB und laß Dich beraten oder beauftrage ihn mit der Lohnabrechnung (BR kostet einmalig max. 406,- / ABR kostet monatlich mind. 23,43 DM + evtl. Einmalbetrag).

Hier kommen Dinge, wie

  • Lohnkonto führen
  • Vertrag zwischen nahen Angehörigen
  • Haushaltsscheckverfahren oder nicht wählen
  • SV für den AN
  • Berufsgenossenschaft
  • etc.
    auf Dich zu.

MfG
Undine