Hallo Experten,
ich möchte demnächst (mit Ehevertrag) heiraten. Hat die dann vereinbarte Gütertrennung auch Auswirkung auf meine Steuerlast oder gilt ganz normal das Realsplittung ?
Danke für Eure Antworten.
Gruß Arne
hi arne,
m.E. regelt ein ehevertrag nur zivilrechtliche ansprüche unter den eheleuten bei den vers. gegebenheiten (scheidung, tod etc.). steuerlich hat es vom grunde her keine auswirkungen, es sei denn ihr habt dementsprechende regelungen getroffen, fragt sich bloss, was man steuerlich regeln wollte … höchstens, wer darf steuerklasse III und wer muss V nehmen, aber sicherlich wird hier und überall das wirtschaftliche ergebnis der steuerlichen gestaltungsmöglichkeit im vordergrund stehen.
gruss
vom showbee
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Hi Showbee,
für die ESt hat Gütertrennung keine Bedeutung - da haste recht.
Etwas anderes wäre die Gütergemeinschaft…
Aber denke doch mal weiter:
Was ist mit der Erbschaftsteuer im Falle des Todes eines Ehegatten?
Wie ist das mit Schenkungsteuer, da es ja kein gemeinsames Vermögen der Ehegatten gibt?
Grüße
Undine