Kauf ohne Beleg?

Hallo liebe Leser/innen.

Folgender Fall:

Eine GmbH wird aufgelöst.
Diese GmbH bietet einem Einzelunternehmer ein Angebot an, Anlagevermögen im Wert von 6.000 DM zu kaufen, jedoch ohne Quittung.

Der Einzelunternehmer kann dieses Anlagevermögen nun auch privat kaufen.
Wie verhält es sich nun, wenn er die erworbenen Anlagen nun in seine Einzelunternehmung bringen möchte?
Sozusagen als Privateinlage Anlagevermögen.

Da keine UST geflossen ist, kann er die Vorsteuer nicht geltend machen.
Kann er aber vielleicht die AfA trotzdem ansetzen?

Vielen Dank im voraus.

Gruß …Melanie…

das kommt darauf an - was das Finanzamt zu dem Eigenbeleg meint.
Ein Beispiel. Jemand kauft privat oder vom Trödler einen Stahlschrank. Der kostet 799,-- DM. Da bastelt der Steuerpflichtige einen Eigenbeleg, genauso, wie eine Rechnung halt aussieht. Ort, Datum, Gegenstand und Preis (ohne MwSt). Wenn der Schrank auch nach 799,-- DM aussieht (bei der nächsten Betriebsprüfung), dann geht alles klar. Das gleiche gilt, wenn der Schrank 801,-- DM gekostet hat, dann mußt Du ihn in den nächsten zehn Jahren schön brav abschreiben.

Wenn nun der Schrank nicht nach 799,-- DM aussieht, sondern grad einen 10,-- DM-Eindruck macht, dann wird es haarig. Steuerhinterziehung? Oder Du hast Dich, hoffentlich glaubhaft, gewaltig übers Ohr hauen lassen.

Kurz und knapp. Ich habe mit meinen Eigenbelegen, kommt ohnehin nicht oft vor, noch nie Probleme gehabt. Kein Wunder, die kennen mich beim Finanzamt; sie kommen gerne und regelmäßig alle drei Jahre zum Kaffee. Obwohl, oder trotzdem, weil sie nichts finden; mein Kaffee ist halt so gut.

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hi mel,

wenn der einlagewert nicht übertreiebn hoch angesetz wird, kein problem das AV auf die restnutzungsdauer abzuschreiben …

der showbee

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