Hi liebe Steuerexpert`-Gemeinde 
nach 2 Umsatzsteueraußenprüfungen 2 Probleme:
- Wurde der Umsatz anhand der bei Rohgewinn-Tabelle 200% nach oben geschätzt (trotz! abweichender und nicht beanstandeter Kassenbuchführung)
- Die Kasse wies ein minus aus der Fehlbetrag wurde als Gewinn veranschlagt – können nachgereichte Darlehensbescheinigungen (1*Bank 1*Privatdarlehen) noch anerkannt werden?
Vorab mit größtem Dank
NoahDilar
Hallo,
auf jeden Fall Einsprüche gegen die Bescheide einlegen und dann mit dem Finanzamt/Rechtsbehelfstelle nochmals verhandeln. Belege zur Untermauerung der Behauptungen sind sinnvoll. Es kann zu einer geänderten Auffassung des Finanzamts führen, muss aber nicht. Es kommt auf die Glaubwürdigkeit der Darstellung an, es wird wohl unterstellt, dass die Einnahmen nicht vollständig sind 
Viel Glück
Cirwalda
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