Kirchensteuer nachzahlen?

Hallo,
56 Jahre alt, das Kind getauft November 1954, Der Vater ist 1955 aus der Kirche ausgetreten. Mit Beginn der Berufstätigkeit wurde wurde dies auch so kund getan Grund ist der Austrittes des Vaters aus der Kirche. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte, also keine Konfession.
Berlin ist ganz anders, es wurde der Nachweis verlang und die Austrittserklärung des Vaters (notariell beglaubigt) vorgelegt. Reicht nicht aus sagt die Kirchenstelle. Eigene Austrittserklärung. Was kommt noch?

Hallo,

Kinder treten doch nicht automatisch aus der Kirche aus, nur weil der Vater dies tut.
Wenn das Kind getauft wurde und danach das Kind SELBST nie Schritte unternommen hat, dann bleibt es kirchenzugehörig.

Gruß
Lawrence

Hallo,
bei einem einjährigen Kind, hätten die Eltern den Austritt aber auch für das Kind erklären können. Beim Standesamt sollte sich aber auch nach fast 60 Jahren noch herausfinden lassen, ob der Vater das damals gemacht hat.
Gibt es in dem Fall eine Chance auf „Irrtum“, wenn der Vater gemeint hätte, der Austritt würde auch für sein(e) Kind(er) gelten?

Cu Rene

Hallo,

bei einem einjährigen Kind, hätten die Eltern den Austritt aber auch für das Kind erklären können. Beim Standesamt sollte sich aber auch nach fast 60 Jahren noch herausfinden lassen, ob der Vater das damals gemacht hat.

Also wo es gelagert werden muss, weiß ich jetzt auch nicht, aber in Berlin ist für den Austritt das Amtsgericht die zuständige Anlaufstelle. Und die müssen das nur 10 Jahre aufbewahren.

Gibt es in dem Fall eine Chance auf „Irrtum“, wenn der Vater
gemeint hätte, der Austritt würde auch für sein(e) Kind(er)
gelten?

Naja, das dürfte schwierig werden. Derjenige welche lebt ja vielleicht nicht mehr oder ist nicht mehr geistig auf der Höhe. Der Betroffene selber kann vielleicht darauf hinaus, dass es mit 14 Jahren nicht wußte, dass er überhaupt Kirchenmitglied war und seinen Austritt hätte erklären müssen.

Aber ich denke mal, dass die Kirchen da in weiser Voraussicht dafür gesorgt haben, dass nur ein erklärter Kirchenaustritt relevant ist.

Grüße