Pauschbetrag Hinterbliebene

Hallo, liebe Wer-weiss-was’ler,

unter welchen Umstaänden kann in der Einkommensteuererklärung der Pauschbetrag für Hinterbliebene geltend gemacht werden? Reicht der Bezug von Witwerrente aus?

Danke für Eure Antworten
Robert

§ 33b Absatz 4 EStG:
Personen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, erhalten auf Antrag einen Pauschbetrag von 720 Deutsche Mark (Hinterbliebenen-Pauschbetrag), wenn die Hinterbliebenenbezüge geleistet werden

  1. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder

  2. nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder

  3. nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder

  4. nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Der Pauschbetrag wird auch dann gewährt, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist.

Es sind also nur die Hinterbliebenden begünstigt, die nach einem der Gesetze Hinterbliebenenbezüge gewährt werden.
Diese sind durch den jeweiligen Bescheid nachzuweisen.

Eine Witwenrente, die nach SGB bezahlt wird fällt nicht darunter.

Mfg
Undine