Firmenwagen in Einzelfirma

Wie ist die steuerliche Beachtung von Firmenwagen mit Privatnutzung bei Personengesellschaften (Einzelfirma) sowohl für den Boss als auch für die Angestellten.
Bei den Angestellten greift vermutlich die 1% Regel, aber was ist mit dem Cheffe?
Michael

Dasselbe, er muß sich halt die 1 % als Einkommen anrechnen lassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alternativ kommt das Fahrtenbuch infrage. Ich mache dies seit sehr langer Zeit (für Spötter den Hinweis - 0 Punkte in Flensburg) und habe bislang jährlich zwischen 90 und 95% Betriebsfahrten abgerechnet. Dafür darf ich es auch jährlich der Steuererklärung beifügen und bei der letzten BP war der Prüfer auch neugierig. Die hohe Quote kommt deshalb zustande, weil ich keinen Arbeitsweg zu fahren habe (Büro im Haus).

Das Fahrtenbuch ist lückenlos zu führen, also sechs Wochen zurückschätzen, ja wo war ich denn da, schadet = keine Anerkennung. Andererseits kennt auch das Finanzamt den Spruch: Man lügt ein Fahrtenbuch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

naja fast!

kfz eigenverbrauch beim unternehmer

  • entweder prozentual von entstandenen kosten (nach fahrtenbuch) ist privat und erhöht somit den gewinn

  • oder pauschal ein betrag (1% * bruttolistenpreis * 12 Mon.)

dann ist somit der gewinn aus dem unternehmen erhöht um sonstige
unentgeltliche leistungen die privat entnommen sind, dadurch
erhöht sich auch die bemessungsgrundlage für die ESt in der ESt-Erklärung …

umsatzsteuerlich etwas komplizierter

  • wenn auto nach 1.4.99 gekauft gibt es nur den 50%igen VoSt abzug (OBACHT: dies steht auf der kippe und sollte m.E. nicht mehr angewandt werden)

  • sonst, kommen eben auf die anteiligen kosten noch ust drauf
    (ausser nat. die ohne (steuer, versicherung, parkschein)

bsp. nettokosten im jahr

steuer 200,-
vers. 2.000,-

sprit&rep. 10.000,-
AfA 10.000,- (mit ustpflichtig, wenn pkw kauf zum vost-abzug berechtigte!)

lt. fahrtenbuch 20% privatfahrten

–> eigenverbrauch Ust-frei 2.200 * 20% = 440,-
eigenverbrauch USt-16% 20.000 * 20% = 4.000 * 16% = 640 USt

richtig gerechnet im kopf? ich hoffe.

das nur zur etwas verständlicheren verdeutlichung!

der

showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]