Hallo Steuerkundige,
wie hoch darf der steuerfreie Fahrkostenzuschuß sein? Darf der AG diesen überhaupt abgabenfrei zahlen? Konkret: Sind 260 DM/Monat erlaubt?
Von einem derartigen Zuschuß hat der AN möglicherweise mehr als von einer Lohnerhöhung, deshalb die Frage.
Für sachkundige Antwort schon einmal besten Dank
Gruß
Wolfgang
Hi!
wie hoch darf der steuerfreie Fahrkostenzuschuß sein? Darf der
AG diesen überhaupt abgabenfrei zahlen? Konkret: Sind 260
DM/Monat erlaubt?
Normalerweise ist dieser pauschal versteuert. Der AG zahlt diese Steuern.
Momentan darf er in Höhe einer Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel gezahlt werden, dann ist er tatsächlich steuerfrei.
Wenn mit dem PKW gefahren wird, kann der Arbeitgeber pauschal versteuert bis zu der Höhe zahlen, die der AN als Werbungskosten absetzen könnte. Darüber hinaus darf er es nicht - zumindest nicht abgabenfrei!
Gruß
Guido
Normalerweise ist dieser pauschal versteuert. Der AG zahlt
diese Steuern.
Momentan darf er in Höhe einer Monatskarte der öffentlichen
Verkehrsmittel gezahlt werden, dann ist er tatsächlich
steuerfrei.
Erstmal Danke Guido!
Noch einmal für einen hier wohl Begriffsstutzigen:
Die tatsächlichen Kosten der Monatskarte betragen 260 DM. Der Arbeitnehmer fährt auch tatsächlich täglich mit der Bahn zur Arbeit. Diesen Betrag von 260 DM darf der AG steuerfrei und frei von Sozialabgaben an den AN monatlich auszahlen. Auch der AG muß dafür keine Pauschalsteuer und sonst irgendeine Steuer oder Abgabe entrichten. Ist das richtig so?
Gruß
Wolfgang
Hi,
Die tatsächlichen Kosten der Monatskarte betragen 260 DM. Der
Arbeitnehmer fährt auch tatsächlich täglich mit der Bahn zur
Arbeit. Diesen Betrag von 260 DM darf der AG steuerfrei und
frei von Sozialabgaben an den AN monatlich auszahlen.
ja, so ist es. Allerdings darf der AN die 260 DM natürlich bei der Steuererklärung nicht absetzen - logisch, nicht wahr?
Auch der
AG muß dafür keine Pauschalsteuer und sonst irgendeine Steuer
oder Abgabe entrichten. Ist das richtig so?
nein, der AG muss die Summe Pauschalversteuern. Das waren immer 15%, ich weiss aber nicht genau, ob sich in den letzten 3 Jahren was geändert hat.
Gruß
Micha
Exakt!
Hi!
Die tatsächlichen Kosten der Monatskarte betragen 260 DM. Der
Arbeitnehmer fährt auch tatsächlich täglich mit der Bahn zur
Arbeit. Diesen Betrag von 260 DM darf der AG steuerfrei und
frei von Sozialabgaben an den AN monatlich auszahlen. Auch der
AG muß dafür keine Pauschalsteuer und sonst irgendeine Steuer
oder Abgabe entrichten. Ist das richtig so?
Genauso ist es. Der Betrag erscheint dann auf der Steuerkarte unter
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Gruß
Guido
Nicht ganz richtig!
Hi!
Auch der
AG muß dafür keine Pauschalsteuer und sonst irgendeine Steuer
oder Abgabe entrichten. Ist das richtig so?
nein, der AG muss die Summe Pauschalversteuern. Das waren
immer 15%, ich weiss aber nicht genau, ob sich in den letzten
3 Jahren was geändert hat.
Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und damit auch beitragsfrei.
War meines Wissens aber schon immer so (zumindest in den letzten Jahren…)
Gruß
Guido
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