Hallo,
folgendes: da ich letztes Jahr Student war, hatte ich einen 630-DM-Job. Jetzt frage ich mich: Muss ich für diesen Job durch die jetztige Steuererklärung nachträglich zahlen, wenn ich keine Freistellungshescheinigung habe und keinen nachträglichen Nachweis über den Rentenversicherungsbeitrag meines Arbeitgebers. Außerdem betrug mein Gesamteinkommen 2000 7560 DM (also nur dieser 630-DM-Job). Somit liege ich doch eindeutig unter der Besteuerungsgrenze?. Gehe ich also richtig in Annahme, dass ich sowieso keine nachträgliche Steuerzahlung zu erwarten habe, auch wenn der 630-DM-Job unter den genannten Bedingungen steuerpflichtig gewesen wäre/ist???
Danke und Gruß,
Roland (der keine Ahnung von dem ganzen Zeug hat
)