Hi Alex!
Nicht auf das was kommt es an.
Siehe bei mir und vielen Kollegen / Innen.
ich habe es anders gelernt und vor allem erlebt. deine argumente habe ich bisher nur von leuten gehört, die noch KEINE betriebsprüfung vom finanzamt hatten. ich war selber gerade im praktikum bei einer firma, als dort das finanzamt auftauchte. und plötzlich änderten sich ziemlich schnell einige mitarbeiterverhältnisse, und cheffe hatte doch noch einige nachzahlungen zu leisten. und das war nicht an einem der grossen medienstandorte.
Diese SIND freiberuflich selbständig und NICHT
Scheinselbständig.
es interessiert doch gar nicht, wie diese sich eigenständig definieren. es kommt darauf an, wie die rechtsprechung ein filmprojekt wertet. und da sind alle mitarbeiter nun mal weisungsgebunden, egal wie künstlerisch sie veranlagt sind. und schon handelt es sich es um ein kurzfristiges arbeitsverhältnis.
Übrigens," als Künstler zählen alle die, die zur Schaffung
eines Werkes unabdingbar sind, weil sie Ihre eigene spezielle
Linie haben."
das zitat brauchst du nicht raussuchen, weil ich das gar nicht bestreite. aber nur weil mich jemand anderes oder ich selber mich als künstler betrachte, kann ich mich nicht einfach über die rechtsprechung von arbeitsverhältnissen hinwegsetzen.
wenn du hier eine bestätigung einer oberfinanzdirektion bringen kannst, das als präzedenzfall dient, dann leiste ich abbitte. aber mir hat da noch niemand so etwas vorlegen können.
a) werd bitte nicht gleich persönlich. Dieses ist hier
unangebracht.
was war denn da gross persönlich dran? ich vertrete nur eine andere auffassung.
b) lies bitte weiter oben, dort sind einige
Anregungen-übrgigens schon VOR meinem letzten posting an Dich!
hab ich gelesen. das einzige, was jedoch hilft, ist auch ein finanzamtsbeschluss, der als präzedenzfall deine argumentationen ausdrücklich bestätigt. glaubst du, die mitarbeiter der fämter schlafen? und nur weil jemand mal irgendwo ein paar anzeigen schaltet (möglichst noch kostenlos!!!), ist er gleich selbständig?
wenn ich als thekenkraft in der gastronomie, als schwimmbadaufsicht, als al bundy in einem schuhladen im jahr immer mal wieder für ein anderes restaurant, eine andere badeanstalt, eine andere schuhkette arbeite, es ändert nichts! in allen fällen ist der arbeitnehmer weisungsgebunden, ihm wird nämlich gesagt, was er zu tun hat!!! und das ist in 99 % aller filbetätigungen genauso.
Viele Assis sind schon vor mir auf die Idee gekommen. Bei
Ihnen funktioniert dieses anstandslos.
Ich hab hier lediglich abgekupfert.
siehe weiter oben! die durchschnittliche betriebsprüfung bei leuten dieser art beträgt derzeit nun mal etwas knapp über 50 jahre! damit geht das bei 3 von 4 gut - aber wehe, die fä stellen mehr prüfer ein!
Üblich bedeutet, dass ohne freie Mitarbeiter ein solcher
Berufszweig wg. der darauf folgenden Kostenexplosion nicht
mehr existieren könnte.
seien wir doch nicht blauäugig. wo landet denn der grossteil aller unserer „künstler“, schauen wir auf die strassen hollywoods. da machen wenig viel kohle auf die kosten der breiten mitarbeiter, die ansonsten nicht zu finanzieren wären!
das ist freie marktwirtschaft ja, der stärkere setzt sich durch. klar, jeder will zum film! und deshalb nehmen viele auch diese torturen auf sich. ich weiss, wovon ich spreche. ich hab genügend angebote gesehen.
Korrekt bedeutet, wer freie Mitarbeiter beschäftigt und die
gesetzlichen Richtlinien befolgt, handelt auch legal.
Ich beschäftige auch immer wieder freie Mitarbeiter.
dann bist du ja sozusagen unternehmer, der mit subunternehmern arbeitet. dann müsstest du ja eigentlich genau die textpassagen der entsprechenden gesetze kennnen, die dich dazu berechtigen. sei bitte so nett, und benenne sie mir.
Möchtest du mir hier nun Illegalität vorwerfen?
nein, auf gar keinen fall! ich habe bloss die befürchtung, dass du mal ein böses erwachen haben könntest, wenn die steuerfahndung oder noch schlimmer die herren von der sozialversicherung vor deiner tür stehen.
Als freiberuflicher Kameramann bin ich ebenfalls in der
gesetzlichen sozialversicherung PFLICHTVERSICHERT.
aufgrund welcher bestimmungen? das wäre für mich jetzt interessant, warum du da als freiberufler gerade gesetzlich pflichtversichert bist, und nicht, wie es für freie berufe üblich ist, dir deine kv selber aussuchen kannst.
Wer nicht Pflichtversichert ist und in keine
Sozialversicherung einbezahlt, der bekommt anschließend ja
auch nix.
Also bezahlen auch keine anderen für Ihn.
na, das ist ja der grösste irrtum. wer zahlt denn die sozialhilfe?
Zweitens bekommst du nicht auf den ersten Blick mehr
ausbezahlt.
Wir leben hier immer noch in der freien Marktwirtschaft, was
bedeutet wer gut wirtschaftet verdient gut, wer schlecht
wirtschaftet verdient schlecht.
ne, in einer sozialen marktwirtschaft, die speziell für den fall filmwirtschaft die abhängigkeiten der schwachen und gar noch meist unorganisierten arbeitnehmer durch gesetzgebung vor den starken produzenten schützt. nicht umsonst gibt es auch die meisten praktika in diesen bereichen. ein heer von freiwilligen mit dem wunsch, das glücklos in form des richtigen kontaktes zu ziehen, und die dafür bereit sind, jegliche arbeit unbezahlt zu machen. das sind alles weisungsgebundene aufgaben!
Ich wiederhole noch einmal gerne:
ICH habe hier nicht aufgerufen sich NÌCHT an die Gesetzgebung
zu halten. Das genaue Gegenteil ist hier der Fall.
Entschuldige, den Eindruck wollte ich auch nicht erwecken! Da haben wir uns missverstanden.
gruss marian