Mehrwertsteuer und Geringfügigkeit des Verdienstes

Liebe wwwler,

ich bin Student und arbeite als Kameraassistent fürs Fernsehen nebenher. Allerdings nicht so oft und ich hörte läuten, daß es in puncto Mehrwertsteuer eine Geringfügigkeitsgrenze des Verdienstes gibt. Ist das so, wie hoch ist sie und woran gebunden? Vielen Dank im Voraus für jeden Beitrag.

Andreas

Was hat dein Nebenjob mit der Mehrwertsteuer zu tun ?

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hi,

wie der vorschreibe schon anklingen liess: was willst du mit umsatzsteuer hier? gehts du als selbständiger dort arbeiten und schreibst dann eine rechnung für deine erbrachten leistungN?
wenn du naemlich auf 630DM basis oder auf LSt-Karte arbeiten gehst, bist du NICHT umsatzsteuerunternehmer (siehe § 2 UStG!)…

äussere dich dazu naeher

der

showbee

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hi andreas,

du und dein arbeitgeber dürften ein ganz anderes problem bekommen. als kameramann dürftest du ja wohl absolut weisungsgebunden sein und dementsprechend als arbeitnehmer einzustufen sein, oder sehe ich das irgendwie falsch.

dementsprechend müssten für deine tätigkeiten auch sozialversicherungsabgaben fällig sein. ich gehe mal davon aus, dass du einen arbeitgeber erwischt hast, der dich da in der scheinselbständigkeit hält, da du ihm rechnungen schreiben sollst.

gruss marian

Hallo Andreas,

erst einmal ist das so völlig korrekt was du machst.
Sieh nur zu, dass du nicht in den Zweig der Scheinselbständigkeit kommst. Arbeite mal zwischendurch für einen anderen und schalt 1-2 Mal éine kleine Anzeige im Kameramann oder kostenlos unter
http://www.medienjobs.de
Vergiss auch das mit dem „weisungsgebunden“, —> du bist ein hervorragender Assi, der eine spezielle Lichtsetzung hat und eine ganz spezielle Art den Ton zu machen.
Verstanden???
OK, nun aber zu deiner Frage:
Yep, es gibt eine Geringfügigkeitsgrenze, bei der du automatisch von der Umsatzsteuerpflicht befreit bist.
§ 19 Abs.1 UStG
Dieser Befreiung kannst du aber formlos widersprechen.
§ 19 Abs.2 UStG
Dann bist du für mind. 5 Jahre Umsatzsteuerpflichtig.

§ 19.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Zollfreigebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Deutsche Mark nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Deutsche Mark voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 14 Abs. 3 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 1), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 2) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung. § 15a ist nur anzuwenden, wenn sich die für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei einem Wirtschaftsgut ändern, das von dem Unternehmer bereits vor Beginn des Zeitraums erstmalig verwendet worden ist, in dem die Steuer nach Satz 1 nicht erhoben wird.

(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, daß er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.

Gruss
der Alex

Hallo Marian,

du und dein arbeitgeber dürften ein ganz anderes problem
bekommen. als kameramann dürftest du ja wohl absolut
weisungsgebunden sein und dementsprechend als arbeitnehmer
einzustufen sein, oder sehe ich das irgendwie falsch.

Yep, siehst du. Kameramänner gehören zu den künstlerisch-publizistischen Berufen und sind i.d.R nicht weisungsgebunden.
Aber davon ab ist er Assi und nicht Kameramann.
Aber auch hier muss mann sich mit ein wenig Nachdenken keine Sorgen über die Weisungsgebundenheit machen.

dementsprechend müssten für deine tätigkeiten auch
sozialversicherungsabgaben fällig sein. ich gehe mal davon
aus, dass du einen arbeitgeber erwischt hast, der dich da in
der scheinselbständigkeit hält, da du ihm rechnungen schreiben
sollst.

Es ist in diesen Berufszweigen üblich und auch völlig korrekt mit freien Mitarbeitern zusammen zu arbeiten.
Viele wollen übrigens auch gar net in eine Festanstellung.

Gruss
der Alex

Yep, siehst du. Kameramänner gehören zu den
künstlerisch-publizistischen Berufen und sind i.d.R nicht
weisungsgebunden.

ja, wirklich? und was macht denn der regisseur und der produzent? die sagen ihm genau, was er aufzunehmen hat. WIE er es macht, dass ist seine künstlerische sache, aber auf das WAS kommt es leider an.

Aber davon ab ist er Assi und nicht Kameramann.
Aber auch hier muss mann sich mit ein wenig Nachdenken keine
Sorgen über die Weisungsgebundenheit machen.

also, wenn du diese nachdenkungen so toll drauf hast, dann poste sie bitte hier sofort. ich lauf damit zum nächsten finanzamt, und wenn die deine ansicht für wahr befinden, dann wirst du der strahlemann einer gesamten branche sein.

Es ist in diesen Berufszweigen üblich und auch völlig korrekt
mit freien Mitarbeitern zusammen zu arbeiten.

nur weil es üblich ist, ist es nicht legal. es gibt schliesslich ein sozialgesetzbuch, das nicht aus bosheit entstanden ist. also, was in der filmbranche abgeht, ist manchmal schon böse. mach mal nen seminar über filmgeschäftsführung, und du wirst hier läuterung bekennen.

Viele wollen übrigens auch gar net in eine Festanstellung.

klar, das was man auf den ersten blick netto mehr ausbezahlt bekommt, das fehlt ja dann in den sozialversicherungen, was andere bezahlen. ist ein ganz schwieriges thema, aber es gibt nun mal eine gesetzgebung, an die man sich halten sollte.

gruss marian

Hallo Marian

ja, wirklich? und was macht denn der regisseur und der
produzent? die sagen ihm genau, was er aufzunehmen hat. WIE er
es macht, dass ist seine künstlerische sache, aber auf das WAS
kommt es leider an.

Falsch, das stimmt net.
Nicht auf das was kommt es an.
Siehe bei mir und vielen Kollegen / Innen.
Diese SIND freiberuflich selbständig und NICHT Scheinselbständig.
Übrigens," als Künstler zählen alle die, die zur Schaffung eines Werkes unabdingbar sind, weil sie Ihre eigene spezielle Linie haben."
Genaueres Zitat folgt noch:o)

also, wenn du diese nachdenkungen so toll drauf hast, dann
poste sie bitte hier sofort. ich lauf damit zum nächsten
finanzamt, und wenn die deine ansicht für wahr befinden, dann
wirst du der strahlemann einer gesamten branche sein.

a) werd bitte nicht gleich persönlich. Dieses ist hier unangebracht.
b) lies bitte weiter oben, dort sind einige Anregungen-übrgigens schon VOR meinem letzten posting an Dich!
c) der „Strahlemann“ der gesamten Branche werd ich sicher net sein.
Viele Assis sind schon vor mir auf die Idee gekommen. Bei Ihnen funktioniert dieses anstandslos.
Ich hab hier lediglich abgekupfert.

nur weil es üblich ist, ist es nicht legal. es gibt
schliesslich ein sozialgesetzbuch, das nicht aus bosheit
entstanden ist. also, was in der filmbranche abgeht, ist
manchmal schon böse. mach mal nen seminar über
filmgeschäftsführung, und du wirst hier läuterung bekennen.

Lies bitte genau. Meine Aussage es sei korrekt bezieht sich nicht auf üblich.
Selbstverständlich gibt es immer wieder Ausnahmen bzgl. de5r legalität in ALLEN Berufszweigen.
Üblich bedeutet, dass ohne freie Mitarbeiter ein solcher Berufszweig wg. der darauf folgenden Kostenexplosion nicht mehr existieren könnte.
Korrekt bedeutet, wer freie Mitarbeiter beschäftigt und die gesetzlichen Richtlinien befolgt, handelt auch legal.
Ich beschäftige auch immer wieder freie Mitarbeiter.
Möchtest du mir hier nun Illegalität vorwerfen?
Ich glaub auf die Filmgeschäftsführung werde ich nicht weiter eingehen.

klar, das was man auf den ersten blick netto mehr ausbezahlt
bekommt, das fehlt ja dann in den sozialversicherungen, was
andere bezahlen. ist ein ganz schwieriges thema, aber es gibt
nun mal eine gesetzgebung, an die man sich halten sollte.

Falsch.
Als freiberuflicher Kameramann bin ich ebenfalls in der gesetzlichen sozialversicherung PFLICHTVERSICHERT.
Wer nicht Pflichtversichert ist und in keine Sozialversicherung einbezahlt, der bekommt anschließend ja auch nix.
Also bezahlen auch keine anderen für Ihn.
Logisch?
Zweitens bekommst du nicht auf den ersten Blick mehr ausbezahlt.
Wir leben hier immer noch in der freien Marktwirtschaft, was bedeutet wer gut wirtschaftet verdient gut, wer schlecht wirtschaftet verdient schlecht.
Ich wiederhole noch einmal gerne:
ICH habe hier nicht aufgerufen sich NÌCHT an die Gesetzgebung zu halten. Das genaue Gegenteil ist hier der Fall.

Alex

Hi Alex!

Nicht auf das was kommt es an.
Siehe bei mir und vielen Kollegen / Innen.

ich habe es anders gelernt und vor allem erlebt. deine argumente habe ich bisher nur von leuten gehört, die noch KEINE betriebsprüfung vom finanzamt hatten. ich war selber gerade im praktikum bei einer firma, als dort das finanzamt auftauchte. und plötzlich änderten sich ziemlich schnell einige mitarbeiterverhältnisse, und cheffe hatte doch noch einige nachzahlungen zu leisten. und das war nicht an einem der grossen medienstandorte.

Diese SIND freiberuflich selbständig und NICHT
Scheinselbständig.

es interessiert doch gar nicht, wie diese sich eigenständig definieren. es kommt darauf an, wie die rechtsprechung ein filmprojekt wertet. und da sind alle mitarbeiter nun mal weisungsgebunden, egal wie künstlerisch sie veranlagt sind. und schon handelt es sich es um ein kurzfristiges arbeitsverhältnis.

Übrigens," als Künstler zählen alle die, die zur Schaffung
eines Werkes unabdingbar sind, weil sie Ihre eigene spezielle
Linie haben."

das zitat brauchst du nicht raussuchen, weil ich das gar nicht bestreite. aber nur weil mich jemand anderes oder ich selber mich als künstler betrachte, kann ich mich nicht einfach über die rechtsprechung von arbeitsverhältnissen hinwegsetzen.

wenn du hier eine bestätigung einer oberfinanzdirektion bringen kannst, das als präzedenzfall dient, dann leiste ich abbitte. aber mir hat da noch niemand so etwas vorlegen können.

a) werd bitte nicht gleich persönlich. Dieses ist hier
unangebracht.

was war denn da gross persönlich dran? ich vertrete nur eine andere auffassung.

b) lies bitte weiter oben, dort sind einige
Anregungen-übrgigens schon VOR meinem letzten posting an Dich!

hab ich gelesen. das einzige, was jedoch hilft, ist auch ein finanzamtsbeschluss, der als präzedenzfall deine argumentationen ausdrücklich bestätigt. glaubst du, die mitarbeiter der fämter schlafen? und nur weil jemand mal irgendwo ein paar anzeigen schaltet (möglichst noch kostenlos!!!), ist er gleich selbständig?

wenn ich als thekenkraft in der gastronomie, als schwimmbadaufsicht, als al bundy in einem schuhladen im jahr immer mal wieder für ein anderes restaurant, eine andere badeanstalt, eine andere schuhkette arbeite, es ändert nichts! in allen fällen ist der arbeitnehmer weisungsgebunden, ihm wird nämlich gesagt, was er zu tun hat!!! und das ist in 99 % aller filbetätigungen genauso.

Viele Assis sind schon vor mir auf die Idee gekommen. Bei
Ihnen funktioniert dieses anstandslos.
Ich hab hier lediglich abgekupfert.

siehe weiter oben! die durchschnittliche betriebsprüfung bei leuten dieser art beträgt derzeit nun mal etwas knapp über 50 jahre! damit geht das bei 3 von 4 gut - aber wehe, die fä stellen mehr prüfer ein!

Üblich bedeutet, dass ohne freie Mitarbeiter ein solcher
Berufszweig wg. der darauf folgenden Kostenexplosion nicht
mehr existieren könnte.

seien wir doch nicht blauäugig. wo landet denn der grossteil aller unserer „künstler“, schauen wir auf die strassen hollywoods. da machen wenig viel kohle auf die kosten der breiten mitarbeiter, die ansonsten nicht zu finanzieren wären!
das ist freie marktwirtschaft ja, der stärkere setzt sich durch. klar, jeder will zum film! und deshalb nehmen viele auch diese torturen auf sich. ich weiss, wovon ich spreche. ich hab genügend angebote gesehen.

Korrekt bedeutet, wer freie Mitarbeiter beschäftigt und die
gesetzlichen Richtlinien befolgt, handelt auch legal.
Ich beschäftige auch immer wieder freie Mitarbeiter.

dann bist du ja sozusagen unternehmer, der mit subunternehmern arbeitet. dann müsstest du ja eigentlich genau die textpassagen der entsprechenden gesetze kennnen, die dich dazu berechtigen. sei bitte so nett, und benenne sie mir.

Möchtest du mir hier nun Illegalität vorwerfen?

nein, auf gar keinen fall! ich habe bloss die befürchtung, dass du mal ein böses erwachen haben könntest, wenn die steuerfahndung oder noch schlimmer die herren von der sozialversicherung vor deiner tür stehen.

Als freiberuflicher Kameramann bin ich ebenfalls in der
gesetzlichen sozialversicherung PFLICHTVERSICHERT.

aufgrund welcher bestimmungen? das wäre für mich jetzt interessant, warum du da als freiberufler gerade gesetzlich pflichtversichert bist, und nicht, wie es für freie berufe üblich ist, dir deine kv selber aussuchen kannst.

Wer nicht Pflichtversichert ist und in keine
Sozialversicherung einbezahlt, der bekommt anschließend ja
auch nix.
Also bezahlen auch keine anderen für Ihn.

na, das ist ja der grösste irrtum. wer zahlt denn die sozialhilfe?

Zweitens bekommst du nicht auf den ersten Blick mehr
ausbezahlt.
Wir leben hier immer noch in der freien Marktwirtschaft, was
bedeutet wer gut wirtschaftet verdient gut, wer schlecht
wirtschaftet verdient schlecht.

ne, in einer sozialen marktwirtschaft, die speziell für den fall filmwirtschaft die abhängigkeiten der schwachen und gar noch meist unorganisierten arbeitnehmer durch gesetzgebung vor den starken produzenten schützt. nicht umsonst gibt es auch die meisten praktika in diesen bereichen. ein heer von freiwilligen mit dem wunsch, das glücklos in form des richtigen kontaktes zu ziehen, und die dafür bereit sind, jegliche arbeit unbezahlt zu machen. das sind alles weisungsgebundene aufgaben!

Ich wiederhole noch einmal gerne:
ICH habe hier nicht aufgerufen sich NÌCHT an die Gesetzgebung
zu halten. Das genaue Gegenteil ist hier der Fall.

Entschuldige, den Eindruck wollte ich auch nicht erwecken! Da haben wir uns missverstanden.

gruss marian

puhh, des wird ja langwierig…
Hallo Marian,

ich habe es anders gelernt und vor allem erlebt. deine

argumente habe ich bisher nur von leuten gehört, die noch
KEINE betriebsprüfung vom finanzamt hatten. ich war selber
gerade im praktikum bei einer firma, als dort das finanzamt
auftauchte. und plötzlich änderten sich ziemlich schnell
einige mitarbeiterverhältnisse, und cheffe hatte doch noch
einige nachzahlungen zu leisten. und das war nicht an einem
der grossen medienstandorte.

Kurz Antwort darauf:
ICH hatte eine BP. Ich BIN freiberuflich künstelerisch, publizistisch tätig.
FA hat geprüft und daran NICHTS zu beanstanden gehabt.
Des als Beispiel.

es interessiert doch gar nicht, wie diese sich eigenständig
definieren. es kommt darauf an, wie die rechtsprechung ein
filmprojekt wertet. und da sind alle mitarbeiter nun mal
weisungsgebunden, egal wie künstlerisch sie veranlagt sind.
und schon handelt es sich es um ein kurzfristiges
arbeitsverhältnis.

s.o.

das zitat brauchst du nicht raussuchen, weil ich das gar nicht
bestreite. aber nur weil mich jemand anderes oder ich selber
mich als künstler betrachte, kann ich mich nicht einfach über
die rechtsprechung von arbeitsverhältnissen hinwegsetzen.

wenn du hier eine bestätigung einer oberfinanzdirektion
bringen kannst, das als präzedenzfall dient, dann leiste ich
abbitte. aber mir hat da noch niemand so etwas vorlegen
können.

dazu lies bitte folgendes Zitat!

hab ich gelesen. das einzige, was jedoch hilft, ist auch ein
finanzamtsbeschluss, der als präzedenzfall deine
argumentationen ausdrücklich bestätigt. glaubst du, die
mitarbeiter der fämter schlafen? und nur weil jemand mal
irgendwo ein paar anzeigen schaltet (möglichst noch
kostenlos!!!), ist er gleich selbständig?

Nein, das NUR das Schalten einer Anzeige (Werbung/ Auftritt unternehmerischer Tätigkeit am Markt)
verhindert natürlich nicht die eventuell drohende Scheinselbständigkeit.
Es ist nur ein Punkt der Bewertungsliste, der so nicht erfüllt wird.
Ob nun kostenlos oder kostenpflichtig ist hierbei nicht von Bedeutung.

wenn ich als thekenkraft in der gastronomie, als
schwimmbadaufsicht, als al bundy in einem schuhladen im jahr
immer mal wieder für ein anderes restaurant, eine andere
badeanstalt, eine andere schuhkette arbeite, es ändert nichts!
in allen fällen ist der arbeitnehmer weisungsgebunden, ihm
wird nämlich gesagt, was er zu tun hat!!! und das ist in 99 %
aller filbetätigungen genauso.

Falsch, ist es nicht.
Es ist ein sehr grosser Unterschied ob ich Schuhe verkaufe, oder einen Film drehe!
Weiter siehe Zitat.

seien wir doch nicht blauäugig. wo landet denn der grossteil
aller unserer „künstler“, schauen wir auf die strassen
hollywoods. da machen wenig viel kohle auf die kosten der
breiten mitarbeiter, die ansonsten nicht zu finanzieren wären!
das ist freie marktwirtschaft ja, der stärkere setzt sich
durch. klar, jeder will zum film! und deshalb nehmen viele
auch diese torturen auf sich. ich weiss, wovon ich spreche.
ich hab genügend angebote gesehen.

Ich brauch gar nicht nach Hollywood.
Ich bleib lieber hier.
Ob du weisst wovon du sprichst bezweifel ich, sonst würdest du nicht sofort von Hoolywood reden.
Wie gesagt, bleiben wir hier. Meine Kollegen und ich verdienen auch hier nicht schlecht.
Übrigens war die Ausgangssituation Assi beim Fernsehen.

dann bist du ja sozusagen unternehmer, der mit subunternehmern
arbeitet. dann müsstest du ja eigentlich genau die
textpassagen der entsprechenden gesetze kennnen, die dich dazu
berechtigen. sei bitte so nett, und benenne sie mir.

Die mich wozu berechtigen?
Zum Unternehmer sein?
Das FA.
Mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten?
Deren FA, BFA, KSK bzw. KK

nein, auf gar keinen fall! ich habe bloss die befürchtung,
dass du mal ein böses erwachen haben könntest, wenn die
steuerfahndung oder noch schlimmer die herren von der
sozialversicherung vor deiner tür stehen.

s.o.

aufgrund welcher bestimmungen? das wäre für mich jetzt
interessant, warum du da als freiberufler gerade gesetzlich
pflichtversichert bist, und nicht, wie es für freie berufe
üblich ist, dir deine kv selber aussuchen kannst.

yep, kann ich auch. Ich habe von „gesetzlich Pflichtversichert“ gesprochen, nicht von pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Ich bin versicherungspflichtig über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversichrung.
Selbstverständlich kann ich mir dabei z.B. als Krankenversicherung eine der bekannten Ersatzkassen aussuchen oder eine private.

na, das ist ja der grösste irrtum. wer zahlt denn die
sozialhilfe?

u.a. Ich :o)

ne, in einer sozialen marktwirtschaft, die speziell für den
fall filmwirtschaft die abhängigkeiten der schwachen und gar
noch meist unorganisierten arbeitnehmer durch gesetzgebung vor
den starken produzenten schützt. nicht umsonst gibt es auch
die meisten praktika in diesen bereichen. ein heer von
freiwilligen mit dem wunsch, das glücklos in form des
richtigen kontaktes zu ziehen, und die dafür bereit sind,
jegliche arbeit unbezahlt zu machen. das sind alles
weisungsgebundene aufgaben!

Na ein Praktikum ist mit sicherheit weisungsgebunden.
Du sollst ja auch noch lernen. Brauchst du da nicht Anweisungen?
Wenn nicht, warum bist du dann nicht schon selbständig?

Zitat aus „Ratgeber freie“ der Verdi, IG Medien:

"… Die amtliche Regelung:
…Typische Fälle von Selbständigkeit.

  • Schriftsteller, Drehbuch- und Theaterautorinnen…
  • Journalisten, Bericherstatter Showmaster…
  • Fotografinnen, Grafiker und andere bildene Künstler
  • Moderatoren und Realisatoren

    Regisseure bei…und Fernsehen betrachtet das FI- Amt nur als selbständig, sofern sie nur für einzelne Produktionen tätig sind.
    …"
    Das Finanzamt geht von einer selbständigen Tätigkeit aus, „…vor allem bei Kameraleuten, Tonmeister oder Cutterinen, die wegen Ihres besonderen Stils engagiert werden, um einen eigenen (eigenschöpferischen) Beitrag zur gestaltung eines Films oder einer Musikproduktion zu leisten“

Es ist nicht einfach als selbständig zu gelten, aber wenn es denn zutrifft durchaus möglich.
Ansonsten noch einen schönen Tag.
So, des wars. My last comment.
Gruss
Alex

hi alex,

Kurz Antwort darauf:
ICH hatte eine BP. Ich BIN freiberuflich künstelerisch,
publizistisch tätig.
FA hat geprüft und daran NICHTS zu beanstanden gehabt.
Des als Beispiel.

na dann ist es ja für dich in ordnung. vermutlich hast du auch selber noch einiges an equipment. aber wie du es selber ja schon sagtest, die ausgangsfrage ging in richtung „assi“ ;o)

Es ist ein sehr grosser Unterschied ob ich Schuhe verkaufe,
oder einen Film drehe!

;o)

Ich brauch gar nicht nach Hollywood.
Ich bleib lieber hier.
Ob du weisst wovon du sprichst bezweifel ich, sonst würdest du
nicht sofort von Hoolywood reden.

klar, wer bleibt nicht am liebsten in der heimat ;o)

yep, kann ich auch. Ich habe von „gesetzlich
Pflichtversichert“ gesprochen, nicht von pflichtversicherung
in einer gesetzlichen Krankenkasse.

ok, missverständnis.

na, das ist ja der grösste irrtum. wer zahlt denn die
sozialhilfe?

u.a. Ich :o)

sagte ich doch *g*

Na ein Praktikum ist mit sicherheit weisungsgebunden.
Du sollst ja auch noch lernen. Brauchst du da nicht
Anweisungen? Wenn nicht, warum bist du dann nicht schon selbständig?

praktika war nur als beispiel natürlich. ich bin seit vier jahren selbständig - änder das aber bald wieder ;o)

Es ist nicht einfach als selbständig zu gelten, aber wenn es
denn zutrifft durchaus möglich.

und genau da besteht das problem. mal schauen, was ich noch in meinen unterlagen finde. ist leider alles noch in einem umzugskarton ;o(

so long marian